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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.68 RRB 1944/0131
TitelSchulhausbauten.
Datum20.01.1944
P.56

[p. 56] Mit Eingabe vom 25. März 1943 unterbreitete das Schulamt der Stadt Zürich dem Regierungsrat die vom Stadtrat Zürich mit Beschluß vom 29. Januar 1943 gutgeheißenen Raumprogramme für folgende Schulhausbauten in den Quartieren Wiedikon und Albisrieden (Schulkreis Uto) zur Genehmigung: 1. Anbau an das Schulhaus Friesenberg. 2. Erweiterung der Schulhausanlage Triemli. 3. Schulhaus Aegerten, Neubau. 4. Turnhalle beim Schulhaus Bühl B. 5. Ausgleichsschulhaus zwischen Wiedikon und Albisrieden, Neubau. Da die beiden erstgenannten Bauvorhaben als die dringendsten angesehen werden konnten, bearbeiteten Erziehungsdirektion und Baudirektion zuerst die Raumprogramme für diese beiden Bauten. Durch Beschluß des Regierungsrates vom 13. Mai 1943 (Prot.-Nr. 1306) wurden die Raumprogramme für den Anbau Friesenberg und den Erweiterungsbau Triemli genehmigt und am 11. November 1943 (Prot.-Nr. 3042) hieß der Regierungsrat auch die endgültigen Projektpläne und die detaillierten Kostenvoranschläge für die beiden Bauvorhaben gut. Dagegen harren die Raumprogramme für die Vorhaben 3 bis 5 noch der Genehmigung des Regierungsrates. Der Bedürfnisnachweis für sämtliche Projekte ist bereits in den Erwägungen zum Beschluß des Regierungsrates vom 13. Mai 1943 als hinlänglich erbracht bezeichnet worden.

Die Raumprogramme für die Bauvorhaben 3 bis 5 sind wie folgt gestaltet:

A. Schulhaus Aegerten, Neubau:

a) Schulhaus: Je nach baulicher Möglichkeit 8 bis 12 Klassenzimmer für die Primarschule, für je 44 Schüler, je 10,2 m lang und 6,5 m breit.

2 Mädchenhandarbeitszimmer, je 8,0 m lang, 6.5 m breit. 1 Lehrer- und Sammlungszimmer, ca. 65 m2.

1 Material- und Hausvorstandszimmer, 30 m.

Aborte, Heizungsanlage und Nebenräume.

1 Tagesheim, bestehend aus zwei Räumen zu 65 m2, Küche, Umkleide- und Waschraum, Aborten und eigenem Spielplatz.

I Abwartwohnung.

1 Unterstand für ca. 30 Fahrräder.

b) Turnhaus:

1 Turnraum 25,0 x 14.2 m.

1 Geräteraum.

1 Turnlehrerzimmer mit Sanitätseinrichtung.

2 Umkleideräume, 1 Wasch- und Duscheraum. Abortanlagen.

c) Freiplätze:

1 Pausenplatz, ca. 1000 m2.

Von einer Spielwiese wird Umgang genommen und eine weitere Hartanlage als Turn- und Pausenplatz erstellt.

d) 2 Kindergartengebäude, je ein Schullokal, ca. 90 m2, mit zugehörigen Nebenräumen und je einem eigenen Spielplatz, ca. 200 m2.

Ungefähre Kosten mit Mobiliar, aber ohne Land Fr. 1 870 000.

Die geplanten Bauten sollen auf dem Ägertenareal errichtet werden, dessen Ausbau zu einer Spielwiese im Jahre 1940 vom Regierungsrat genehmigt wurde. Spielwiese und Schulplatz der neuen Schulgebäude werden aber den Kindern des Quartiers auch außerhalb der Schulzeit als vom Verkehr abgerückte Tummelplätze dienen, während den Erwachsenen die Anlagen im Sihlhölzli zur Verfügung stehen. Bei der Errichtung der im Raumprogramm aufgeführten Gebäude wird eine lockere Überbauung des Areals angestrebt. Das Schulhaus kommt auf das aufzuhebende Teilstück der Erlacherstraße zu stehen. Die Turnhalle wird senkrecht dazu verlaufen und durch eine Pausenhalle mit dem Schulhaus verbunden sein. Ihr gegenüber werden zwei einzelstehende Kindergartengebäude den großen Pausen- und Turnplatz gegen die Zurlindenstraße abschließen.

B. Turnhallenbau auf der Goldbrunnenspielwiese beim Schulhaus Bühl B:

a) Turnhaus: 1 Turnhalle, 25,0 x 14,2 m; Höhe ca. 6.0 m bis 6,5 m.

1 Leichtathletikhalle im Untergeschoß. 25,0 X 14,2 m,

4,25 m hoch.

Übliche Nebenräume zu jeder Halle.

Turn- und Turngeräteplatz, zusammen ca. 1200 m2.

b) Hauswirtschaftliche Abteilung: 1 Schulküche, ca. 80 m. Vorrats- und Putzraum.

1 Hauswirtschaftszimmer, ca. 70 m2.

2 Arbeitsschulzimmer, 10,2 x 6,5 m.

1 Schulwaschküche, ca. 70 m2.

Heizanlage.

c) Kindergarten: 1 Schullokal, ca. 90 m2, mit zugehörigen

Nebenräumen und eigenem Spielplatz.

Ungefähre Kosten mit Mobiliar, aber ohne Land, Fr. 1 070 000.

Zu diesem Bauvorhaben bemerkt die Direktion der öffentlichen Bauten, daß eine Pausenhalle, wie sie die vorgelegte Planskizze vorsieht, nicht nötig ist und daß in Erwägung gezogen werden dürfte, ob statt der zusammenhängenden Baugruppe eine lockere Bebauung vorzuziehen wäre. Ihres Erachtens könnte der Hauswirtschaftstrakt in Unter- und Erdgeschoß geteilt werden. Auf den Zeitpunkt der Inangriffnahme der Bauarbeiten für diesen Turnhausneubau soll als Ersatz für die Goldbrunnenspielwiese auf dem Rebhügel eine neue Spielwiese geschaffen werden.

C. Ausgleichsschulhaus zwischen Wiedikon und Albisrieden, Neubau:

6 Primarklassenzimmer, je 10,2 x 6,5 m.

1 Mädchenhandarbeitszimmer, 10,2 x 6,5 m.

1 Lehrer- und Sammlungszimmer, 65 m2.

1 Material- und Hausvorstandszimmer, 30 m2.

1 Turnhalle, 25,0 x 14,2 m.

Abwartwohnung und übliche Nebenräume.

Pausen- und Turnplatz, ca. 1200 m2.

Spielwiese, 90.0 x 35,0 m.

Ungefähre Kosten ohne Mobiliar und Land Fr. 1 211 000.

Dieses kleine Schulhaus wird in Anbetracht der lockeren Überbauung seines Einzugsgebietes auf Jahre hinaus genügen; es soll aber so angelegt werden, daß eine spätere Erweiterung des Hauses sowie der Plätze möglich ist.

Die drei Raumprogramme geben außer den Bemerkungen der Direktion der öffentlichen Bauten zur Planskizze für das Turnhaus auf der Goldbrunnenspielwiese zu keinen Aussetzungen Anlaß.

Auf Antrag der Erziehungsdirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die vom Schulamt der Stadt Zürich eingereichten Raumprogramme für das Schulhaus Aegerten, ein Turnhaus beim Schulhaus Bühl B und ein Ausgleichsschulhaus zwischen Wiedikon und Albisrieden werden genehmigt.

Die Bemerkungen der kant. Baudirektion zur Planskizze des Turnhallenbaues beim Schulhaus Bühl B sind zu beachten.

II. Vor der Inangriffnahme der Bauarbeiten sind die endgültigen Projektpläne mit detaillierten Kostenvoranschlägen der Erziehungsdirektion zu Handen des Regierungsrates zur Genehmigung einzureichen.

III. Mitteilung an das Schulamt der Stadt Zürich und an die Direktionen der öffentlichen Bauten und des Erziehungswesens.