Signatur | StAZH MM 3.68 RRB 1944/0600 |
Titel | Gebäudeversicherung. |
Datum | 16.03.1944 |
P. | 257 |
[p. 257] Ein Antrag der Direktion des Innern, die Gebäudeversicherung sei zu ermächtigen, mit dem Interkantonalen Rückversicherungsverband, in Bern, einen Quoten-Rückversicherungsvertrag mit variabler Prämie auf einem Zehntel des versicherten Kapitals für die Dauer von 5 Jahren abzuschließen, wird vom Rate abgelehnt, da aus einem derartigen Vertrag für die Gebäudeversicherung nach den bisherigen Ergebnissen auf Grund ihrer eigenen Berechnungen ein jährlicher Verlust zu erwarten wäre.