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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.68 RRB 1944/0631
TitelStraßen.
Datum23.03.1944
P.267

[p. 267] Der Staat besitzt in der „Hansrüti“, südwestlich des Schulhauses Teufen, Gemeinde Freienstein, eine Kiesgrube, die schon mehrmals durch Zukauf von Land erweitert worden ist. Heute ist sie zum größten Teil ausgebeutet. Im Hinblick auf den Bedarf an Auffüllmaterial für die Korrektion der Irchelstraße zwischen Freienstein und Teufen ist eine abermalige Erweiterung notwendig. Die Unterhandlungen mit den Eigentümern der anstoßenden Grundstücke führten zum Abschluß von Kaufverträgen, die am 13. März 1944 öffentlich beurkundet wurden. Julius Lienhard-Ruf, Teufen, tritt eine Fläche von ca. 980 m2 für Fr. 1072 ab. Die Gebr. Brandenberger verkaufen dem Staat eine Fläche von ca. 1810 m2 zum Preise von Fr. 2152. Der Preis für nicht ausgebeutetes Kiesland beträgt Fr. 1.60/m2; für Böschungen wird ein Preis von Fr. 0.80/m2 vergütet. Das Nachmaß bleibt vorbehalten.

Die Verkäufer sind berechtigt, das jeweils verbleibende Wiesland bis zur Ausbeutung unentgeltlich zu benützen. Der Staat verpflichtet sich ferner, die Kaufsobjekte nach vollständiger Ausbeutung des Kieses den Verkäufern oder ihren Rechtsnachfolgern unentgeltlich abzutreten; das Humusieren der Flächen ist jedoch nicht Sache des Kantons.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die zwischen dem Kantonsingenieur und Julius Lienhard-Ruf sowie den Gebr. Emil und Gottlieb Brandenberger, Landwirte, in Teufen, am 22. Februar 1944 abgeschlossenen Verträge über den Ankauf von Kiesland zur Erweiterung der Kiesgrube „Hansrüti“ in Teufen, Gemeinde Freienstein, werden genehmigt.

II. Zur Vertragserfüllung wird ein Kredit von Fr. 3600 zu Lasten des Baukontos Nr. 238.1941 „Freienstein und Rorbas, Korrektion der Irchelstraße I. Kl. Freienstein-Teufen“, bewilligt.

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, den Staat beim Grundbuchamt zu vertreten.

IV. Mitteilung an die Verkäufer (Dispositiv I) unter Zustellung je eines mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Vertragsexemplares, das Grundbuchamt Embrach und an die Baudirektion.