Signatur | StAZH MM 3.68 RRB 1944/0633 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 23.03.1944 |
P. | 267 |
[p. 267] A. Mit Eingabe vom 10. März 1944 übermittelt der Stadtrat Zürich die Pläne über die abgeänderten Baulinien der Straße Hanfrose (Straße A) bei der Einmündung in die Straße Wasserschöpfi, welche vom Regierungsrat am 16. Februar 1939 im Quartierplan Nr. 187a im Kreis 3 genehmigt wurden.
Der Beschluß wurde am 24. Dezember 1943 im kantonalen und städtischen Amtsblatt bekanntgemacht und den beteiligten Grundeigentümern eingeschrieben zugestellt. Laut dem beigelegten Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 2l. Februar 1944 sind keine Rekurse eingegangen.
B. Die im Quartierplan Nr. 187a projektierte Straße Hanfrose wird bei der Einmündung in die Straße Wasserschöpfi auf ca. 75 m so abgedreht, daß sie, in einem Bogen laufend, senkrecht in die Straße Wasserschöpfi einmündet. Dadurch soll für die Wohnhäuser an der Straße Hanfrose eine günstigere Besonnung und im Gesamtbauprojekt eine städtebaulich einheitlichere Gestaltung erzielt werden. Da es sich nur um eine geringfügige Verschiebung der Baulinie handelt, steht der Genehmigung der Vorlage nichts im Wege.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Der Beschluß des Stadtrates Zürich vom 10. März 1944 betreffend Abänderung der Baulinien der Straße Hanfrose bei der Einmündung in die Straße Wasserschöpfi des Quartierplanes Nr. 187a im Kreis 3 wird gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt.
II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzumachen.
III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.