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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.68 RRB 1944/0635
TitelKantonsspital Zürich (Musterstation).
Datum23.03.1944
P.268

[p. 268] Über die Malerarbeiten im provisorischen Erweiterungsbau für die Chirurgische Klinik des Kantonsspitals Zürich (Musterstation) ist öffentliche Konkurrenz veranstaltet worden. Es gingen 56 Offerten ein mit Beträgen zwischen Fr. 10 763 und Fr. 16 512.50, darunter je eine Kollektivofferte des Malermeisterverbandes Zürich (66 Firmen) und der Vereinigung Zürcher Malermeister (58 Firmen), beide im Betrage von Fr. 14 061.10. Die Richtofferte der Berechnungsstelle des Malermeisterverbandes lautet auf Fr. 14 512.50. Die Arbeiten können in zwei Losen an die Firma P. Wolff, Zürich, und an das Mitglied der Vereinigung Zürcher Malermeister, A. de Grada, vergeben werden. Die Offerte der erstgenannten Firma lautet auf Fr. 11 552.50. Ihre nochmalige materielle Prüfung zeigte, daß die Preisdifferenz im wesentlichen in größeren Arbeitsleistungen pro Stunde begründet ist. Infolge Sparmaßnahmen reduzieren sich die Vergebungssummen gegenüber den Offertbeträgen. Sie stellen sich für P. Wolff auf ca. Fr. 5030 und für A. de Grada auf ca. Fr. 6200.

Ferner ist für dieselbe Baute über die Schreinerarbeiten öffentliche Konkurrenz veranstaltet worden. Es gingen 12 Offerten ein, die sich zwischen Fr. 16 917.50 und Fr. 21 238.30 bewegen. Der letztere Betrag betrifft eine Kollektivofferte des Verbandes der Schreinermeister und Möbelfabrikanten (40 Firmen). Die Richtofferte der zentralen Berechnungsstelle des Verbandes lautet gleich wie die Kollektivofferte. Die Arbeiten können in drei Losen an B. Anderegg-Maag, Zürich, Gasser & Trescher, Zürich, und A. Oetikers Erben, Bubikon, vergeben werden. Die erste Firma hat kollektiv eingegeben. Die Offertsumme von Gasser & Trescher unterschreitet mit Fr. 20 266.60 die Richtofferte um 4,8%, jene von A. Oetikers Erben mit Fr. 19 544.55 um 8%. Dabei wirken sich die etwas niedrigeren Lohnansätze der Landschaft im Vergleich zu denjenigen der Stadt aus. Die Landschaft kann mit nahezu der Hälfte der Arbeiten berücksichtigt werden.

Die Vergebungssummen für die Maler- und die Schreinerarbeiten sind durch den Voranschlag gedeckt.

Die Bestimmungen der Submissionsverordnung haben Berücksichtigung gefunden.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschließt der Regierungsrat:

I. Für den provisorischen Erweiterungsbau für die Chirurgische Klinik des Kantonsspitals Zürich (Musterstation)

werden vergeben: Malerarbeiten:Arbeiten im Betrage von
an A. de Grada, Zürich,ca. Fr.
auf Grund der Offerte vom 22. November 19436200
an P. Wolff, Zürich,auf Grund der Offerte vom 20. November 19435030
Schreinerarbeiten: an B. Anderegg-Maag, Zürich,auf Grund der Offerte vom 10. Februar 19445800
an A. Oetikers Erben, Bubikon,auf Grund der Offerte vom 11. Februar 19448800
an Gasser & Trescher, Zürich,auf Grund der Offerten vom 11. Februar und 20. März 19445000

Die Kosten gehen zu Lasten des Kontos 5000.700, provisorische Bauten des Kantonsspitals Zürich, Musterstation.

II. Mitteilung an die Direktionen des Gesundheitswesens und der öffentlichen Bauten, an letztere zum Vollzug.