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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.68 RRB 1944/1713
TitelKantonsspital Zürich.
Datum13.07.1944
P.691

[p. 691] Für die mit Regierungsratsbeschluß Nr. 1313 vom 8. Juni 1944 genehmigte provisorische Erweiterung der röntgentherapeutischen Abteilung des Kantonsspitals Zürich sind die Maurer- und Zimmerarbeiten zu vergeben. Diese sind in engerer Konkurrenz wie folgt offeriert:

1. Maurerarbeiten. Paul Züllig, ZürichFr.5858.10
L. Zuber, Zürich5908.65
A. Suter, Zürich6080.-
H. Weiß, Zürich6216.60
A. Lorez, Zürich6246.35

Der Durchschnitt aller Offerten beträgt Fr. 6061.95. Auf Grund des günstigen Angebotes empfiehlt sich Vergebung der Arbeiten an die gut ausgewiesene Firma P. Züllig, Zürich 10. Die Vergebungssumme einschließlich Taglohnarbeiten und Warenumsatzsteuer lautet auf Fr. 6200.

2. Zimmerarbeiten.
P. Willi, ZürichFr.3404.80
S. Gygax, Zürich3404.80
Siegrist & Klauser, Zürich3404.80

Die Arbeiten können an die Firma P. Willi, Zürich, welche in den letzten fünf Jahren keinen Staatsauftrag erhalten hat, vergeben werden. Die Vergebungssumme einschließlich Taglohnarbeiten und Warenumsatzsteuer lautet auf Fr. 3600.

Die Bestimmungen der Submissionsverordnung wurden beachtet.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschließt der Regierungsrat:

I. Für die provisorische Erweiterung der röntgentherapeutischen Abteilung des Kantonsspitals Zürich werden folgende Arbeiten vergeben:

Die Maurerarbeiten an Paul Züllig, Zürich 10, laut Offerte vom 7. Juli 1944 inklusive Taglohnarbeiten und Warenumsatzsteuer im Betrage vonFr.6200
die Zimmerarbeiten an P. Willi, Zürich, laut Offerte vom 7. Juli 1944 inklusive Taglohnarbeiten und Warenumsatzsteuer im Betrage vonFr.3600

Die Kosten gehen zu Lasten der Spezialrechnung des Kantonsspitals Zürich, Budgettitel 6060.710, außerordentlicher baulicher Unterhalt.

II. Mitteilung an die Direktionen des Gesundheitswesens und der öffentlichen Bauten, an letztere zum Vollzug.