Signatur | StAZH MM 3.69 RRB 1944/2847 |
Titel | Trinkwasserversorgung. |
Datum | 16.11.1944 |
P. | 1140 |
[p. 1140] Am 7. September 1944 ersuchte der Gemeinderat Oberglatt unter Vorlage eines technischen Berichtes mit Kostenvoranschlag und fünf Plänen für die Erweiterung der Wasserversorgung Oberglatt, 1. Bauetappe, um Genehmigung des Projektes und um Zusicherung eines Staatsbeitrages auf Grund des Gesetzes über Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen vom 12. März 1933. Gemäß Auszug aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. September 1944 stimmte die Gemeindeversammlung dem Projekt zu.
Die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Oberglatt leidet seit längerer Zeit unter starkem Wassermangel und ist außerdem dringend ausbaubedürftig. Nachdem Untersuchungen an den Quellen und an den beiden Grundwasserpumpwerken ergeben hatten, daß eine Vergrößerung des Wasserzuflusses nicht möglich ist, sah sich Oberglatt gezwungen, andere Wasservorkommen zu suchen. Zu diesem Zwecke wurden unter Leitung von Dr. E. Straßer. Ingenieur-Geolog, Zollikon, im Gebiet des öffentlichen Glattgrundwasserstromes vier Probebohrungen durchgeführt. Während drei Versuche in Dorfnähe ergebnislos verliefen, ergab die vierte Bohrung an der Glatt unterhalb Hofstetten ein positives Resultat. Ein Dauerpumpversuch aus dieser letzten Sondierbohrung ergab bei ca. 130 cm Absenkung des Grundwasserspiegels rund 1250 Minutenliter in chemisch-bakteriologischer Beziehung einwandfreies Trink- und Brauchwasser.
Die Gemeinde ließ durch das genannte Ingenieurbureau ein generelles Ausbauprojekt der Wasserversorgung im mutmaßlichen Kostenaufwand von Fr. 370 000 aufstellen. Auf Grund dieses Projektes ersuchte der Gemeinderat Oberglatt am 14. April 1944 um Erteilung eines Grundwasserrechtes zur Entnahme von 1200 Minutenlitern Wasser durch Pumpwerk an der genannten vierten Sondierstelle. Am 17. August 1944 verlieh der Regierungsrat mit Beschluß Nr. 1948 dieses Recht und gestattete gleichzeitig, die Anlage in zwei Etappen auszubauen. Nach dem am 7. September 1944 eingereichten Detailprojekt ist der Umfang der ersten Ausbauetappe, wie folgt, festgelegt worden:
1. Erstellen und Einrichten eines Pumpwerkes für eine Wasserentnahmemöglichkeit von 600 - 700 Minutenlitern.
2. Erstellen einer ca. 880 m langen gußeisernen Hauptleitung von 175 mm Lichtweite vom Pumpwerk zur Kreuzstraße-Hofstetten und daselbst Anschluß an das bestehende Dorfnetz von Oberglatt.
3. Einrichten der ganzen Anlage auf vollautomatischen Betrieb.
4. Erstellen einer Bedienungsstation und Einrichten der Fernauslösung der Brandreserve.
Das zum sofortigen Ausbau bestimmte und deshalb aus Arbeitsbeschaffungskrediten nicht subventionsberechtigte Projekt erlaubt ohne weiteres, in einer späteren Ausbauetappe die Pumpenaggregate zu verstärken, das Netz speziell bezüglich der Druckverhältnisse zu verbessern und die Reservoiranlage zu erweitern. Die Kostenberechnung (inklusive der bereits ausgeführten Vorarbeiten) basiert angeblich auf eingeholten Offerten und stellt sich auf Fr. 180 000. In technischer und wirtschaftlicher Beziehung ist das Projekt zu empfehlen.
An die erwähnten, jetzt bereits ausgeführten Vorarbeiten im Betrage von Fr. 16 246.50 hat die Baudirektion am 9. Juni 1944 (Verfügung Nr. 483) auf Grund des Gesetzes über Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen einen Beitrag von 10% zugesichert. Die damals errechnete Gesamtschuld, die der Gemeinde nach Ausführung der ersten Bauetappe verblieb, betrug Fr. 199 800. Nach Abzug sämtlicher an die Kosten der ersten Bauetappe zu erwartenden Beiträge verblieb der Gemeinde immer noch eine Schuld, die einen Verzinsungs- und Amortisationsbetrag erforderte, der um einige Tausend Franken höher war als der über dem Mittel ländlicher Verhältnisse liegende jährliche Wasserzinseingang der Gemeinde. Dieser Umstand rechtfertigt es, daß bereits an die Kosten der Vorarbeiten eine Subvention gewährleistet wurde.
Nachdem sich die finanziellen Verhältnisse der Wasserversorgung inzwischen nicht geändert haben und die auf Grund von Offerten errechneten Kosten der ersten Bauetappe eher etwas höher zu stehen kommen, als anfänglich im generellen Projekt angenommen wurde, ist es angezeigt, auch an die Baukosten, die nach Abzug der ausgeführten Vorarbeiten noch rund Fr. 164 000 betragen, einen Beitrag von 10% zu gewähren. Die Direktion des Innern hat der Gemeinde bereits am 16. September 1944 an die Kosten der ersten Bauetappe einen Beitrag aus der Kasse der Gebäudeversicherung in Aussicht gestellt.
Wie bereits erwähnt, soll die Anlage nach modernen Grundsätzen auf vollautomatischen Betrieb eingerichtet werden. Die zu diesem Zwecke vorgesehene Fernmelde- und Fernsteuerungsanlage im Betrage von Fr. 34 500 ermöglicht einen rationellen Betrieb des Pumpwerkes, das heißt letzteres arbeitet in Abhängigkeit vom Reservoirstand, respektive Wasserverbrauch. Einzelne Teile dieser Melde- und Steuerungsanlage, z. B. die Auslösevorrichtung für das Fernöffner- und-Schließerwerk der Löschreserve im Reservoir dienen ausschließlich dem Feuerlöschwesen. Es ist deshalb speziell darauf aufmerksam zu machen, daß die Kosten dieser Einrichtungen im ungefähren Betrag von Fr. 2500 gemäß § 5 der Verordnung über Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen vom 13. Februar 1941 nicht subventionsberechtigt sind.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Der Gemeinde Oberglatt wird an die Kosten der ersten Bauetappe der Erweiterung der Wasserversorgung Oberglatt gemäß Detailprojekt von Dr. E. Straßer, technisch-geologisches Büro, Zollikon, vom 21. August 1944 auf Grund des Gesetzes über Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen vom 12. März 1933 und der dazugehörigen Verordnung vom 13. Februar 1941 ein Beitrag von 10% der anrechenbaren Baukosten zugesichert (Wasserversorgungsanlage Nr. 1, Oberglatt).
Zugehörige Pläne:
Leitungsbau Situation 1 : 1000 vom 21. August 1944, Plan Nr 1,
Kabel- und Leitungsstraße, Situation 1 : 1000 vom 21. August 1944, Plan Nr. 2,
Leitungsbau. Längenprofil 1 : 1000/100 vom 21. August 1944, Plan Nr. 3,
Grundwasserpumpwerk, Ansicht und Schnitte 1 : 50 vom 21. August 1944, Plan Nr. 4,
Glattunterquerung, Querschnitt 1 : 100 vom 21. August 1944, Plan Nr. 5.
II. Die Beitragszusicherung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Die Bedingungen der Direktion des Innern (Gebäudeversicherung) gemäß Verfügung vom 16. September 1944 werden vorbehalten.
2. Die Bauarbeiten für die Erweiterung der Wasserversorgung (1. Bauetappe) sollen bis spätestens 31. Dezember 1945 beendigt sein.
3. Baubeginn und -Vollendung sind der Baudirektion rechtzeitig anzuzeigen. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist der Baudirektion die Schlußabrechnung nebst Belegen und Ausführungsplänen einzureichen. Ferner ist eine Zusammenstellung der Beiträge, die beansprucht werden können, beizulegen.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Oberglatt unter Beilage eines Projektdoppels, die Direktion des Innern zu Handen der Gebäudeversicherung und an die Direktion der öffentlichen Bauten.