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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.69 RRB 1944/2952
TitelNeubauten Kantonsspital Zürich.
Datum23.11.1944
P.1181

[p. 1181] Nachdem der Kantonsrat in seiner Sitzung vom 20. November 1944 beschlossen hat, es sei mit dem Pathologietrakt (Bautrakt V) der Neubauten des Kantonsspitals Zürich unter Verzicht auf einen Bundesbeitrag aus Arbeitsbeschaffungskrediten sofort zu beginnen, können die Gärtnerarbeiten (Humusabhub, Transport und Fällen von Bäumen) vergeben und in Angriff genommen werden. Die Arbeiten sind in öffentlicher Submission mit Stichtag auf den 10. Februar 1944 offeriert worden und lauten, einschließlich der seither eingetretenen Verteuerung, wie folgt:

1.Joh. Staub, Gartenbau, Zürich 7Fr.12 792.-
2.Gartenbau-Genossenschaft Zürich"14 083.60
3.Gärtnermeisterverein Zürich und Umgebung (14 Bewerber)"14 862.-

Die erstgenannte Firma kann nicht berücksichtigt werden, da sie infolge vermehrter Einberufung ihres Personals in den Militärdienst außerstande ist, die verlangte Ausführungsfrist einzuhalten. Es empfiehlt sich, das Angebot der Gartenbau-Genossenschaft, Zürich II, zu berücksichtigen, welches rund 5,2% unter demjenigen des Gärtnermeistervereins liegt. Die Gartenbau-Genossenschaft ist in der Lage, die Arbeiten sofort zu beginnen und termingemäß zu vollenden.

Die Vergebungssumme von Fr. 14 083.60 erhöht sich einschließlich Taglohnarbeiten und Warenumsatzsteuer im Betrage von Fr. 1916.40 auf total Fr. 16 000. Sie ist bei einer Gesamtverteuerung von 53%, bezogen auf den Preisstand 1939, im Kostenvoranschlag ausgewiesen.

Die Vorschriften der Submissionsverordnung sind eingehalten worden.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Gärtnerarbeiten (Humusabtrag, Transport und Fällen von Bäumen) zum Pathologietrakt der Neubauten des Kantonsspitals Zürich werden an die Gartenbau-Genossenschaft, Zürich, laut Offerten vom 8. Februar und 6. November 1944 im Betrage von Fr. 16 000 vergeben.

Die Kosten gehen zu Lasten des Kontos 5000.700, Neubauten Kantonsspital Zürich.

II. Mitteilung an die Direktionen des Gesundheitswesens und der öffentlichen Bauten, an letztere zum Vollzug.