Signatur | StAZH MM 3.69 RRB 1944/3328 |
Titel | Voranschlag 1945. |
Datum | 29.12.1944 |
P. | 1326–1327 |
[p. 1326]
[Präsidialverfügung]
Der Kantonsrat teilt mit, daß er in seiner Sitzung vom 27. Dezember 1944 den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Kantons Zürich für das Jahr 1945 (Antrag des Regierungsrates vom 2. November 1944) zu Ende beraten und nach Einsicht eines Antrages der Staatsrechnungsprüfungskommission vom 13. Dezember 1944 folgenden Beschluß gefaßt habe:
I. Der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des [p. 1327] Kantons Zürich für das Jahr 1945 wird nach dem Entwurf des Regierungsrates mit den durch den Kantonsrat auf Grund des Berichtes der Staatsrechnungsprüfungskommission vom 13. Dezember 1944 beschlossenen Änderungen genehmigt.
II. Der Steueransatz für die Staatssteuer für das Jahr 1945 wird auf 120% festgesetzt.
III. Mitteilung an den Regierungsrat.
Am Voranschlag 1945 ist außer den durch die Staatsrechnungsprüfungskommission beantragten Änderungen folgende Änderung vorgenommen worden:
Seite 59, Konto 2700.940: Fr. 123 000 statt Fr. 73 000. Diese Mitteilung geht an die Direktionen des Regierungsrates, an die Kirchenratskanzlei, an das Obergericht und an die Staatskanzlei zur Kenntnisnahme.