Signatur | StAZH MM 3.70 RRB 1945/0001 |
Titel | Ehemündigerklärung. |
Datum | 04.01.1945 |
P. | 3 |
[p. 3] A. Am 8. Dezember 1944 stellt Jakob Haller, Schlosser, geboren am 10. April 1926, von Zürich, in Appisberg, Männedorf, an den Regierungsrat das Gesuch, er möchte für seine Verehelichung mit Emilia Guerra, geboren 1922, von Olgia, Provinz Novara, Italien, wohnhaft in Männedorf, als ehemündig erklärt werden, damit die Eheschließung vor der Niederkunft der Braut erfolgen könne.
Die Eltern des Gesuchstellers sind mit der Verehelichung und damit auch mit der Ehemündigerklärung des Sohnes Jakob Haller einverstanden.
B. Die Vormundschaftsbehörde Männedorf und der Bezirksrat Meilen stellen in ihren Berichten vom 9. und 26. Dezember 1944 den Antrag, dem Gesuche zu entsprechen.
C. Nach den Feststellungen der Vormundschaftsbehörde sind die charakterlichen und finanziellen Voraussetzungen für die vorzeitige Eheschließung des Gesuchstellers vorhanden. Jakob Haller habe bei Wohlverhalten voraussichtlich eine dauernde Stelle als Schlosser und erhalte zurzeit Fr. 1.91 Stundenlohn. Das junge Paar könne bei den Eltern des Gesuchstellers wohnen, bis die Ersparnisse zur Anschaffung eines eigenen Hausrates ausreichen. Die Braut befinde sich seit einiger Zeit bereits im Haushalt der zukünftigen Schwiegereltern und werde nach der Heirat ihre bisherige Tätigkeit in der Lederwarenfabrik Holzscheiter in Meilen fortsetzen. Die Ehemündigerklärung dürfte sich somit rechtfertigen.
Auf Antrag der Direktion des Innern und in Anwendung des Artikels 96, Absatz 2, des schweizerischen Zivilgesetzbuches
beschließt der Regierungsrat:
I. Jakob Haller, Schlosser, geboren 1926, von Zürich, in Männedorf, wird zu seiner Eheschließung mit Emilia Gueira, von Olgia, Provinz Novara, Italien, in Männedorf, als ehemündig erklärt.
II. Die Kosten, bestehend in einer Staatsgebühr von Fr. 30, der Begutachtungsgebühr der Vormundschaftsbehörde Männedorf von Fr. 3, sowie den Ausfertigungs- und Stempelgebühren, sind aus dem bei der Direktion des Innern geleisteten Vorschuß von Fr. 45 zu bezahlen.
III. Mitteilung an den Gesuchsteller, unter Rückschluß von vier Beilagen, das Zivilstandsamt Männedorf, den Bezirksrat Meilen, die Vormundschaftsbehörde Männedorf und an die Direktion des Innern.