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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.74 RRB 1947/1164
TitelTechnikum Winterthur.
Datum02.04.1947
P.529

[p. 529] Der Kantonsrat hat in seiner Sitzung vom 24. März 1947 für die Schaffung einer Ausbildungsstätte für Textilchemiker am Technikum Winterthur einen Kredit von Fr. 445 000 bewilligt.

Die Ausarbeitung des Projektes mit detailliertem Kostenvoranschlag für die notwendigen baulichen Arbeiten in verschiedenen Gebäuden des Technikums wurde mit Regierungsratsbeschluß Nr. 3905 vom 5. Dezember 1946 Hans Ninck, dipl. Architekt, Winterthur, übertragen. Es ist gegeben, auch die architektonische Weiterbearbeitung des Bauvorhabens und die Bauleitung an diesen Architekten zu vergeben, zumal das Hochbauamt wegen Vollbeschäftigung und Personalmangel nicht in der Lage ist, diese Arbeit selbst durchzuführen. Die Berechnung des Honorars erfolgt nach dem Mittel der Klassen II und III der Honorarordnung des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins für architektonische Arbeiten. Darnach belaufen sich die Kosten auf ca. Fr. 34 000, abzüglich des bereits verrechneten Honorarbetrages für Projektierungsarbeiten von Fr. 9400, gleich ca. Fr. 24 600.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Ausführung der weiteren architektonischen Arbeiten inklusive Bauführung für die Schaffung einer Ausbildungsstätte für Textilchemiker am Technikum Winterthur im Betrage von ca. Fr. 24 600 wird Hans Ninck, dipl. Architekt, Winterthur, übertragen.

Die Kosten gehen zu Lasten des Kontos 5000.700.

II Mitteilung an die Direktionen des Erziehungswesens und der öffentlichen Bauten, an letztere zum Vollzug.