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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.75 RRB 1947/3239
TitelPestalozzianum. Staatsbeitrag.
Datum02.10.1947
P.1427

[p. 1427] Mit Eingabe vom 24. Juli 1947 stellt das Pestalozzianum das Gesuch um vermehrte finanzielle Unterstützung durch Stadt und Kanton Zürich. Es benötigt: 1. einen Beitrag von Fr. 40 000 zur Deckung des Defizites der Betriebsrechnung und zur Leistung einer Nachzahlung an die Beamtenversicherungskasse der Stadt Zürich als Folge der allgemeinen Sanierungsmaßnahmen dieser Kasse; 2. eine Erhöhung der jährlichen Beiträge von Stadt und Kanton Zürich um insgesamt Fr. 21 000 vom Jahre 1948 an.

Dem Gesuch ist zu entnehmen, daß schon die Rechnung 1946 mit einem Passivsaldo von Fr. 4354 abschloß. Im Jahre 1947 werden sich die Aufwendungen durch Gewährung von Teuerungszulagen an das schon immer äußerst bescheiden honorierte Personal um Fr. 5600, sowie um die durch die Teuerung bedingte Vermehrung der Kosten für Heizung, Reinigung, Anschaffung von Anschauungsmaterial, Büchern und Mobiliar im Betrage von Fr. 4890 erhöhen. Zu diesen Beträgen kommt die genannte Forderung der städtischen Beamtenversicherungskasse von Fr. 22 592. sodaß dem Pestalozzianum für einen Gesamtbetrag von Fr. 37 436 Deckung fehlt. Das für das Jahr 1948 veranschlagte Defizit von Fr. 21 170 ist auf die Erhöhung der Besoldungen des Personals sowie auf teuerungsbedingte Mehraufwendungen und dringend nötige Anschaffungen, die während der Kriegsjahre zurückgestellt wurden, zurückzuführen.

Das Pestalozzianum ist eine privatrechtliche Stiftung, auf die der Kanton durch eine Vertretung in der Stiftungskommission den ihm zukommenden Einfluß ausübt. Sie verfügt außer einem zweckgebundenen Jubiläumsfonds von Fr. 10 000 über kein weiteres Vermögen. An der Notwendigkeit einer Erhöhung der Beiträge durch Stadt und Kanton Zürich besteht daher kein Zweifel, wenn dem Institut, das zur Förderung des Schul- und Bildungswesens Vorzügliches leistet, die Tätigkeit erhalten werden soll. Das Pestalozzianum hat den städtischen und kantonalen Erziehungsbehörden stets den Eindruck eines sparsamen Betriebes erweckt, das noch mit den früheren Beiträgen auszukommen suchte, nachdem sich schon lange eine unausweichliche Erhöhung der Ausgaben voraussehen ließ. Für einen Betrieb wie das Pestalozzianum ist es unabwendbar, daß er finanziell aus dem Gleichgewicht fällt, wenn die Einnahmen, insbesondere die festen Beiträge, nicht dem gesunkenen Geldwert angepaßt werden. Der dem Institut mit Beschluß des Regierungsrates vom 4. Januar 1946 aus dem Lotteriefonds gewährte einmalige Beitrag von Fr. 20 000 kann daher nur als Überbrückungsmaßnahme gelten, die keine dauernde Sanierung zu bewirken vermag. Die Institutsleitung hat diese Zuwendung vorsorglicherweise auf die Jahre 1945/49 zu gleichen Stücken verteilt, was eine Verbesserung der Finanzlage um je Fr. 4000 in diesen Jahren ermöglichte.

Die Erziehungsdirektion stellt dem Regierungsrat im Einvernehmen mit dem Schulvorstand der Stadt Zürich den Antrag, an die dem Pestalozzianum von der städtischen Beamtenversicherungskasse gestellte Forderung von Fr. 22 592 während zehn Jahren einen Beitrag von Fr. 2260 zu leisten. Dadurch wird sich der von den beiden Subvenienten für das Jahr 1947 erwartete zusätzliche Beitrag auf Fr. 17 100 reduzieren, dagegen das Defizit pro 1948 um Fr. 2260 auf Fr. 23 260 erhöhen.

Das Pestalozzianum erhielt in den letzten Jahren einen jährlichen Staatsbeitrag von Fr. 25 400 sowie eine städtische Subvention von Fr. 49 500, was dem Verhältnis von 33% zu 67% entspricht. Die Erziehungsdirektion hält für richtig, diesen Verteilungsmodus auch für die künftigen zusätzlichen Leistungen zur Anwendung zu bringen und beantragt, dem Institut in diesem Umfange einen Staatsbeitrag an die mutmaßlichen Betriebsrückschläge der Jahre 1947 und 1948 mit Einschluß des Amortisationsbeitrages von Fr. 2260 zu leisten. Für 1947 ist daher mit der II. Serie ein Nachtragskreditbegehren von Fr. 5650 zu stellen und für das Jahr 1948 ein um Fr. 7680 auf Fr. 33 080 erhöhter Kredit ins Budget aufzunehmen.

Auf Antrag der Erziehungsdirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem Pestalozzianum Zürich werden, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat, folgende Kredite zu Lasten von Konto 2900.948 zur Verfügung gestellt:

Fr. 5 650 für das Jahr 1947, im Sinne eines zusätzlichen Beitrages zur ordentlichen Subvention von Fr. 25 400, und

Fr. 33 080 als Gesamtsubvention für das Jahr 1948.

II. Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt, für den Betrag von Fr. 5650 in der II. Serie 1947 ein Nachtragskreditbegehren zu stellen, sowie einen Betrag von Fr. 33 080 als Gesamtsubvention ins Budget 1948 einzusetzen.

III. Mitteilung an das Pestalozzianum Zürich, den Schulvorstand der Stadt Zürich sowie die Direktionen des Erziehungswesens und der Finanzen.