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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.75 RRB 1947/4079
TitelWasserrecht.
Datum11.12.1947
P.1801

[p. 1801] Von der zur ehemaligen Wasserkraftanlage der Mühle am Mühlebach in Dachsen gehörenden Einrichtungen sind vor vielen Jahren der Einlauf beseitigt, der Weiher eingedeckt, sowie die Druckleitung, die Turbinenanlage und der Ablaufkanal entfernt worden. Der derzeitige Eigentümer der Mühleliegenschaft erklärte am 26. November 1947 seinen Verzicht auf das Wasserrecht.

Für dieses Wasserrecht ist eine staatliche Verleihung nicht gefunden worden; auch sollen im Grundprotokoll keine diesbezüglichen Eintragungen enthalten sein. Im Wasserrechtskataster ist dieses Wasserrecht als ein ehehaftes aufgeführt.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Das Ernst Eggli-Büchert zustehende ehehafte Wasserrecht für die Erstellung und den Betrieb einer Wasserkraftanlage am Mühlebach in Dachsen (Wasserrecht Nr. 2, Bezirk Andelfingen) wird auf Grund von § 51 des Wasserbaugesetzes als erloschen erklärt.

II. Allfällige durch Anlageteile des ehemaligen Wasserrechtes begründete Verpflichtungen hat E. Eggli als ehemaliger Inhaber des Wasserrechtes mit den Beteiligten direkt zu erledigen.

III. Es wird davon Kenntnis genommen, daß nach Mitteilung des Grundbuchamtes Feuerthalen vom 15. November 1947 im Grundprotokoll keine Eintragungen, welche dieses Wasserrecht betreffen, enthalten sind.

IV. Staats-, Ausfertigungs- und Stempelgebühren werden nicht erhoben.

V. Mitteilung an Ernst Eggli-Büchert, Mühle, Dachsen, den Gemeinderat Dachsen, das Grundbuchamt Feuerthalen und an die Baudirektion.