Signatur | StAZH MM 3.76 RRB 1948/1760 |
Titel | Ausbau Kantonsspital Winterthur, Personalhaus 2. |
Datum | 24.06.1948 |
P. | 765 |
[p. 765]
Die Ausführungspläne für das Personalhaus 2 an der Brunngasse, dessen Erstellung in die erste Ausbauetappe des Kantonsspitals Winterthur fällt, liegen vor. Darnach soll das Haus 134 Schwesternzimmer enthalten. Das entspricht genau der Zimmerzahl des mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1089 vom 27. März 1947 genehmigten und der Volksabstimmung zugrunde gelegenen Projektes für die Personalhäuser 2 und 3 zusammen. Es hat sich nämlich beim näheren Studium gezeigt, dass die Vereinigung der neu zu erstellenden Zimmer in einem einzigen Hause grosse Vorteile bietet. Der umbaute Raum reduziert sich von 12 584 m3 gemäss Abstimmungsprojekt für die Personalhäuser 2 und 3 auf 11 554 m3. Das Projekt sieht über dem Keller- und Erdgeschoss fünf Normalgeschosse vor. Das Haus ist damit um ein Stockwerk höher als beim Abstimmungsprojekt, was sich mit dem projektierten neuen Bettenhaus architektonisch um so besser verträgt, als der dazwischen liegende Bau, nämlich das Personalhaus 1, von fünf auf drei Geschosse reduziert werden kann. Das Normalgeschoss enthält 24 Einzelzimmer mit einer Bodenfläche von normal 2,7 x 3,9 m = 10,5 m2, sowie ein 16 m2 grosses Wohnzimmer mit breitem Balkon. Die Nebenräume (Teeküche, Bad, Dusche, Haarwaschbecken, Aborte, Waschraum, Schuhputz- und Ausgussraum) entsprechen dem Programm. Die früher auf den Stockwerken vorgesehenen Nähzimmer sind im Erdgeschoss zu einem Näh- und Bügelzimmer zusammengefasst. In Verbindung mit der bescheiden dimensionierten Eingangshalle ist ein Musikzimmer angeordnet. Im Kellergeschoss ist etwa die Hälfte des verfügbaren Raumes zur Unterbringung von Effekten der Schwestern reserviert. Ferner sind Abteile für saubere und schmutzige Wäsche und Geräte sowie ein Verteilraum für die Heizung und die elektrischen Einrichtungen vorgesehen. Für die Velos bleibt noch genügend Platz.
Das Projekt ist entsprechend den Beratungen in der Baukommission bereinigt worden. Die Baukommission empfiehlt Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass die Frage Flachdach oder Ziegeldach noch weiter abgeklärt werde. Es empfiehlt sich, die Grundriss- und Fassadenpläne trotzdem zu genehmigen, damit die Vorbereitungen für den Baubeginn rasch an die Hand genommen werden können. Vom Resultat
der Untersuchungen über die Dachgestaltung wird dem Regierungsrat sobald als möglich eine Vorlage zugehen.
Auf Antrag der Direktionen des Gesundheitswesens und der öffentlichen Bauten
beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für das Personalhaus 2 des Kantonsspitals Winterthur wird gemäss den Plänen Nr. 2/10 - 16 vom 3. Juni 1948 des Architekten E. Bosshardt zur Ausführung genehmigt unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Untersuchungen über die Dachgestaltung.
II. Mitteilung an die Direktionen des Gesundheitswesens, der Finanzen und der öffentlichen Bauten.