Signatur | StAZH MM 3.77 RRB 1948/3423 |
Titel | Gewässerkorrektion. |
Datum | 04.11.1948 |
P. | 1623–1624 |
[p. 1623] Am 10. Juli 1944 bewilligte der Kantonsrat einen Kredit von Fr. 500 000 für die Tösssohlenverbauung in der Gemeinde Neftenbach, im Abschnitt von den natürlichen Felsabstürzen im Hard, Winterthur-Wülflingen, an abwärts bis zur Mündung des Näfbaches unterhalb der gedeckten Brücke im Bruni.
In drei Baulosen wurden in den Jahren 1944/48 von unten nach oben, gemäss dem durch den Regierungsrat mit Beschluss Nr. 782 vom 5. April 1944 genehmigten Projekt eine Beton- und 11 Steinmantelsperren erstellt. Das nächstfolgende vierte Baulos sieht die Erstellung einer Betonsperre mit Abwassereinlauf von der Kläranlage der Stadt Winterthur im Hard bei Tösskilometer 17 900 im Kostenvoranschlag von Fr. 140 000 vor.
Diese Sperre ist primär als Bestandteil der Kläranlage anzusprechen, da ohne Rücksichtnahme auf letztere die Tösssohlenverbauung mit Steinmantelsperren durchgeführt würde. Auf Grund dieser Sachlage ist unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat am 2. Oktober/2. November 1948 zwischen der Stadt Winterthur und der Baudirektion ein Vertrag abgeschlossen worden. Nach demselben erfolgt die Ausführung des Bauwerkes als Bestandteil der Kläranlage. Der Staat leistet der Stadt an die Kosten des Objektes zu Lasten der Töss[s]ohlenverbauung einen Beitrag von 50% der effektiven Kosten, im Maximum jedoch Fr. 70 000. Ausserdem besorgt der Staat die Bauausschreibung und übernimmt die Bauleitung und Abrechnung unter Verrechnung der sich ergebenden Kosten zu Lasten des Bauwerkes. Im weiteren regelt der Vertrag den Unterhalt der Betonsperre. Nachdem auch das eidg. Oberbauinspektorat am 11. Oktober 1948 diesem Vorgehen zugestimmt hat, kann der Vertrag genehmigt werden.
Auf die öffentliche Konkurrenzausschreibung hin sind sieben Angebote eingegangen, welche sich zwischen Fr. 123 379.50 und Fr. 152 078.10 bewegen. Die Richtofferte des schweizerischen Baumeisterverbandes lautet auf Fr. 156 522.10. Das an erster Stelle stehende Angebot von Chr. Bänziger, Kloten, lautend auf Fr. 123 379.50 muss, da es als untersetzt zu betrachten ist, ausscheiden. An zweiter Stelle [p. 1624] steht die Firma Frey & Haller, Winterthur; ihr Angebot lautet auf Fr. 131 943.30. Die Uebertragung der Arbeit an diese junge Unternehmung bedeutet ein zu grosses Risiko umsomehr, als anzunehmen ist, dass diese Firma den grössten Teil des notwendigen Bauinventars mietweise übernehmen müsste. Sie kann daher nicht berücksichtigt werden. Das Angebot der an dritter Stelle stehenden Firma Willy Stäubli, Ing., Unternehmung für Holz- und Wasserbau, Zürich, lautet auf Fr. 134 209.40. Diese Firma gibt Gewähr für eine fachgerechte Ausführung. Im Hinblick auf § 21 der Submissionsverordnung vom 17. Juni 1943 fand unter der Leitung der Abteilung Wasserbau und Wasserrecht der Baudirektion zwischen dem schweizerischen Baumeisterverband und der Firma W. Stäubli am 25. Oktober 1948 eine Besprechung statt. Auf Grund derselben erhob der Verband keine Einwendungen gegen eine Vergebung der Arbeit an die Firma W. Stäubli. Gestützt auf Ziffer 4 des genannten Vertrages hat der Stadtrat Winterthur am 28. Oktober 1948 einer Vergebung an die erwähnte Firma zugestimmt.
Auf Grund dieser Sachlage erscheint die Vergebung der Bauarbeiten an die Firma Willy Stäubli als gegeben.
Bei der Antragstellung sind die Vorschriften der Submissionsverordnung berücksichtigt worden.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertrag zwischen der Stadt Winterthur und der Baudirektion vom 2. Oktober/2. November 1948 betreffend die Erstellung einer Betonsperre in der Töss bei km 17 900 (Gemeinde Neftenbach) mit Abwassereinlauf von der Kläranlage im Hard in Wülflingen-Winterthur wird genehmigt.
II. Die Bauarbeiten für das Bauwerk nach Dispositiv I werden an die Firma Willy Stäubli, Ingenieur, Unternehmung für Holz- und Wasserbau, Zürich, im Akkordbetrage von Fr. 134 209.40 vergeben.
III. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur (Dispositive I und II) und an die Baudirektion zum Vollzug.