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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.78 RRB 1949/1737
TitelStaatswaldungen (Beitrag an den Selbsthilfefonds der Schweiz. Holz- und Waldwirtschaft).
Datum23.06.1949
P.739–740

[p. 739] Der schweizerische Waldwirtschaftsverband wie die kantonalen Holzproduzentenverbände, darunter auch der zürcherische, haben im Herbst 1948 beschlossen, zur Aeufnung eines Selbsthilfefonds künftig vom Waldbesitzer einen Beitrag von 10 Rp. per m3 verkauften Nutzholzes zu erheben, während die Holzindustrie 20 Rp. per m3 einzulegen hat.

Die Verteilung der Gelder, die einem Kuratorium mit dem eidgenössischen Oberforstinspektor an der Spitze obliegt, erfolgt gemäss Reglement zu je einem Drittel an die Waldwirtschaft und an die Holzindustrie; der dritte Drittel dient der Durchführung gemischter und regionaler Aufgaben.

Die Einzahlungen sind freiwillig, haben aber ganz allgemein einen erfreulichen Umfang angenommen.

Für den öffentlichen Wald erhebt der Waldbesitzer beim Holzverkauf vom Käufer dessen Beitrag von 20 Rp./m3 und überweist ihn mit dem seinigen von 10 Rp., zusammen 30 Rp., dem Selbsthilfefonds.

Diese Regelung ist auch im Staatswald durchzuführen. Für das Wirtschaftsjahr 1948/49 ist den Nutzholzkäufern der Beitrag von 20 Rp. bereits fakturiert und von ihnen zum grössten Teil bezahlt worden. Diese Beiträge dürften ca. Fr. 1200 ausmachen. Das Betreffnis des Staatswaldes, das erst nach Abschluss aller Protokolle genau zu ermitteln ist, stellt sich für das Jahr 1948/49 auf ca. Fr. 700, sodass die Totalauszahlung an den Schweiz. Waldwirtschaftsverband ca. Fr. 1900 betragen wird. Sie wird sich auch künftig bei normaler Holzernte ungefähr in dieser Höhe bewegen.

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, an den Selbsthilfefonds der schweizerischen Holz- und Waldwirtschaft für verkauftes Nutzholz aus den Staatswaldungen einen Beitrag von 10 Rp./m3 zu leisten, sowie von den Holz- [p. 740] käufern den Beitrag von 20 Rp./m3 zu beziehen und ihn auf Konto 6035.370 zu vereinnahmen.

II. Die Auszahlung des Beitrages an den Selbsthilfefonds von zusammen 30 Rp./m3 geht zu Lasten des Kontos 6035.880.

III. Mitteilung an die Direktion der Volkswirtschaft.