Signatur | StAZH MM 3.8 RRB 1894/0562 |
Titel | Bau- und Niveaulinien. |
Datum | 31.03.1894 |
P. | 146 |
[p. 146] A. Mit Eingabe vom 15. März 1894 legte die Bausektion des Stadtrathes Zürich die Pläne über die Bau- und Niveaulinien folgender Straßen zur Genehmigung vor:
1. | Stockgasse | Kreis | II | |
2. | Mutschellenstraße | “ | “ | |
3. | Albisstraße | “ | “ | |
4. | Tannenrauchstraße | “ | “ | |
5. | Seewartstraße | “ | “ | |
6. | Traubenstraße | “ | “ | |
7. | Bellerivestraße | Kreis | V | |
8. | Flühgasse | “ | “ |
9. | Verbindungsstraße zwischen Asyl- und Bergstraße beim Grünenhof |
Kreis | V |
B. Die Bau- und Niveaulinien von Nr. 1–8 wurden vom großen Stadtrath am 25. November und 28. Dezember 1893 festgesetzt und unterm 17. Februar 1894 publizirt. Diejenigen von Nr. 9 sind 1878 von den Gemeindräthen Hottingen und Hirslanden ausgestellt, jedoch nie zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Publikation erfolgte nun unterm 3. Februar 1894.
C. Laut Zeugniß der Bezirksrathskanzlei sind gegen obige Bau- und Niveaulinien keine Einsprachen erhoben worden.
D. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:
Für den untersten Theil der Stockgasse, anschließend an die Seestraße, wurden im Jahre 1883 Baulinien mit 15 m Distanz genehmigt; die neuen haben 18 m Abstand. Die übrigen Bau- und Niveaulinien geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.
Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten
beschließt der Regierungsrath:
1. Den Bau- und Niveaulinienplänen obgenannter Straßen wird die Genehmigung ertheilt.
2. Mittheilung an den Stadtrath Zürich unter Rückstellung der einen Planexemplare und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der übrigen Akten.