Signatur | StAZH MM 3.8 RRB 1894/1387 |
Titel | Pfarrhaus. |
Datum | 09.08.1894 |
P. | 373 |
[p. 373] A. Durch Beschluß des Regierungenrathes vom 10. Mai 1894 wurden die von der Kirchenpflege Uitikon a. A. für den Bau eines Pfarrhauses daselbst vorgelegten Pläne gutgeheißen mit dem Vorbehalte, daß die lichte Höhe der Zimmer von 2,50 m auf 3 m erhöht werde.
B. Mit Eingabe vom 26. Juli 1894 stellt nun die Baukommission Uitikon das Gesuch, es möchte jener Vorbehalt fallen gelassen, eventuell eine lichte Höhe von 2,70 m als genügend erklärt werden, ohne daß der zugesicherte Staatsbeitrag von 8000 Fr. eine Aenderung erfahren müßte. Die Erhöhung der Zimmer auf 3 m hätte nach Ansicht zweier Architekten eine Benachtheiligung der äußern Erscheinung des ganzen Baues zur Folge, auch sei bei den dortigen ländlichen Verhältnissen der Luft- und Lichtzutritt so ungehindert und bei der geplanten Höhe von 2,50 m schon so vollständig ausreichend, daß aus sanitarischen Gründen eine Steigerung der Zimmerhöhe kaum nothwendig erscheine.
Nach Einsicht:
a) einer bezüglichen Vernehmlassung der Direktion der öffentlichen Arbeiten vom 6. August 1894;
b) eines Antrages der Direktion des Innern,
beschließt der Regierungsrath:
1. Der Baukommission Uitikon a. A. wird, in Abänderung von Dispositiv 1 des Regierungsbeschlusses vom 10. Mai 1894 bewilligt, beim Bau des dortigen Pfarrhauses die Zimmer statt mit 3 m lichter Höhe mit einer solchen von 2,70 m zu erstellen.
2. Mittheilung an dieselbe (Präsident: Herr J. Pfenninger) unter Rücksendung der eingelegten Pläne und des erwähnten Regierungsbeschlusses.