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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.80 RRB 1950/1099
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum20.04.1950
P.501

[p. 501] Mit Beschluss vom 17. Sept. 1947änderte der Gemeinderat Zürich teilweise die Baulinien der Stockerstrasse zwischen der Schanzenegg- und der Brandschenkestrasse, der Selnaustrasse zwischen der Brandschenke- und der Sihlamtstrasse, der Brandschenkestrasse zwischen der Strasse Am Schanzengraben und der Flössergasse ab und setzte an der Flössergasse und an der Sihlamtstrasse Bau- und Niveaulinien fest. Laut dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 2. Dezember 1949 sind gegen diesen im Amtsblatt vom 22. Oktober 1947 veröffentlichten Beschluss keine Rekurse mehr anhängig. Sodann änderte der Gemeinderat Zürich mit Beschluss vom 28. September 1949 unter anderem teilweise die Baulinien der Pelikanstrasse zwischen der Bahnhof- und der Talstrasse, des Pelikanplatzes und nochmals der Brandschenkestrasse zwischen der Strasse Am Schanzengraben und der Stockerstrasse ab. Diese zweite Vorlage bildet einen Bestandteil der vom Gemeinderat Zürich beschlossenen Baulinienabänderung an dem aus der Pelikan-, der Brandschenke-, der Waffenplatz- und der Mutschellenstrasse bestehenden Strassenzug. Gegen diese Teilvorlage gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 2. März 1950 keine Rekurse ein. Mit Eingabe vom 14./24. März 1950 ersuchte die Bausektion I des Stadtrates Zürich um die Genehmigung des ersterwähnten Gemeinderatsbeschlusses vom 17. September 1947 sowie um Teilgenehmigung des Beschlusses vom 28. September 1949, um die Rechtsgrundlage für die Ausführung der im Bereiche der Brandschenkestrasse geplanten grösseren Bauvorhaben zu schaffen.

1. Die Pelikanstrasse und der Pelikanplatz haben wegen der in letzter Zeit entstandenen Bebauung mit Geschäftshäusern eine vermehrte Verkehrsbedeutung erhalten. Zudem hat die Pelikanstrasse die Verbindung des Geschäftsquartiers Selnau-/Tödistrasse mit dem Gebiet um die mittlere und untere Bahnhofstrasse herzustellen. Schliesslich bildet sie einen Bestandteil des Strassenzuges Pelikan-, Brandschenke-, Waffenplatz- und Mutschellenstrasse, der die sihlwärts gelegenen Teile von Wollishofen und Enge mit der Altstadt verbindet, wobei verschiedene verkehrsreiche Plätze des Stadtzentrums sowie die See- und die Bederstrasse mit ihrem Strassenbahnverkehr umfahren werden können. Im Hinblick auf die Verbreiterung der Fahrbahn der Pelikanstrasse wurde der Baulinienabstand von bisher 15 und 16 m auf 18 bis 20 m vergrössert; einzig zwischen der Nüschelerstrasse und dem Pelikanplatz verbleibt ein Baulinienabstand von 15,2 m, der jedoch in Erdgeschosshöhe durch Ziehung einer Arkadenbaulinie eine Erweiterung auf 19,30 m erfuhr. Die ostseitige Baulinie des Pelikanplatzes wurde um 1 m, die westseitige um 3 m zurückgesetzt.

2. Der Baulinienabstand der Brandschenkestrasse wird ebenfalls von bisher 15 auf 18 bis 20 m erweitert und zwar durch einseitige Zurücksetzung der südöstlichen Baulinie zwischen der Strasse Am Schanzengraben und der Stockerstrasse bzw. der nordwestlichen Baulinie zwischen der Stockerstrasse und der Flössergasse. Bei der Einmündung der Strasse Am Schanzengraben in die Brandschenkestrasse wird durch Festsetzung einer zweiten zurückverlegten und nur für das Erdgeschoss gültigen Baulinie der Einbau einer Arkade ermöglicht.

3. Der neue Baulinienabstand der Stockerstrasse zwischen der Schanzenegg- und der Brandschenkestrasse vergrössert sich durch Zurücksetzung der nordöstlichen Baulinie auf 25 bis 28 m. Dadurch wird auf der Nordseite die Erstellung eines Inselperrons, einer zweispurigen Fahrbahn und eines genügend breiten Trottoirs ermöglicht.

4. Durch Zurückverlegung beider Baulinien der Selnaustrasse ergibt sich ein Baulinienabstand von 24 und 30 m, wobei die südwestliche Baulinie bei der Friedens- und der Gerechtigkeitsgasse durchgezogen wird; diese beiden Strassen sollen aufgehoben und grösstenteils zur Ueberbauung als Ausgleich für den an den Ausbau der umliegenden Strassen abzutretenden Baugrund freigegeben werden.

5. Die neu festgesetzten Bau- und Niveaulinien der Flösergasse und der Sihlamtstrasse zwischen der Flössergasse und der Selnaustrasse geben zu Bemerkungen keinen Anlass.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Folgende Beschlüsse des Gemeinderates Zürich werden gemäss den vorgelegten Plänen genehmigt:

1. Vom 17. September 1947 betreffend Abänderung der Baulinien der Stockerstrasse zwischen Schanzenegg- und Brandschenkestrasse, der Brandschenkestrasse zwischen Stockerstrasse und Flössergasse, der Selnaustrasse zwischen Brandschenke- und Sihlamtstrasse sowie betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Flössergasse und der Sihlamtstrasse;

2. vom 28. September 1949 betreffend Abänderung der Baulinien der Pelikanstrasse zwischen Bahnhof- und Talstrasse, des Pelikanplatzes und der Brandschenkestrasse zwischen der Strasse Am Schanzengraben und der Stockerstrasse in Zürich.

II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.