Signatur | StAZH MM 3.83 RRB 1951/2242 |
Titel | Bau- und Niveaulinien. |
Datum | 02.08.1951 |
P. | 1041 |
[p. 1041] A. Mit Eingabe vom 20. Februar 1950 ersuchte die Bausektion I des Stadtrates Zürich um Genehmigung des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. März 1949 über die Festsetzung der Bau- und Niveaulinien der projektierten Altwiesen- und Kronwiesenstrasse in Zürich II. Dieser Beschluss wurde im städtischen und kantonalen Amtsblatt vom 22. April 1949 veröffentlicht. Laut Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 8. Februar 1950 gingen gegen die Vorlage keine Rekurse ein.
B. 1. Die projektierte Altwiesenstrasse verläuft in einem Abstand von 100 - 150 m parallel zur Dübendorferstrasse. Sie beginnt bei der Roswiesenstrasse und mündet ca. 400 m vor der Stadtgrenze gegen Dübendorf in die Dübendorferstrasse ein. Sie soll das langgestreckte Baugebiet zwischen der Roswiesen-, der Winterthurer- und der Dübendorferstrasse sowie der Stadtgrenze erschliessen.
Zwischen der Roswiesen- und der projektierten Kronwiesenstrasse ist ein Baulinienabstand von 18 m festgesetzt. Er verteilt sich zur projektierten Strassenachse unsymmetrisch, sodass die nördlichen Vorgärten eine Breite von 4,5 m und diejenigen südlich eine solche von 3,5 m erhalten. Das Strassenprofil soll mit einer Fahrbahn von 6 m Breite und einem Gehweg von 2,5 m Breite sowie mit einem 1,5 m breiten Schutzstreifen ausgebaut werden. Zwischen der projektierten Kronwiesenstrasse und der Dübendorferstrasse beträgt der Baulinienabstand durchgehend 24 m. Dieser genügt für den Ausbau der Strasse mit einer 6 m breiten Fahrbahn und beidseitig 2,5 m breiten Gehwegen. Für die Vorgärten verbleiben noch Breiten von 8 m und 5 m. Die Baulinien sind an die bestehenden Häuser am Hirzbach, im Moosacker und im Mattenhof angepasst.
Die Niveaulinie ist möglichst horizontal gehalten. Lediglich das Anschlusstück an die Dübendorferstrasse weist eine Steigung von 4,7% auf.
Der Genehmigung der Vorlage für die projektierte Altwiesenstrasse steht nichts entgegen.
2. Die Vorlage der Kronwiesenstrasse, längs welcher ein Grünzug geplant ist, kann vorläufig noch nicht zur Behandlung gelangen. Es ist vorher der Entscheid über die Zulässigkeit der Ausscheidung von Grünzonen durch Baulinien abzuwarten, da über diese Frage Rekurse anhängig sind.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Zürich vom 9. März 1949 über die Festsetzung der Bau- und Niveaulinien der projektierten Altwiesenstrasse zwischen der Roswiesen- und der Dübendorferstrasse in Zürich II wird gemäss den vorgelegten Plänen genehmigt.
II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Die Genehmigung der Bau- und Niveaulinien der projektierten Kronwiesenstrasse wird bis auf weiteres zurückgestellt.
IV. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.