Signatur | StAZH MM 3.86 RRB 1953/0783 |
Titel | Waldrodung. |
Datum | 26.03.1953 |
P. | 374 |
[p. 374] Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 3301 vom 24. Dezember 1952 grundsätzlich der Beseitigung des Niveauüberganges der Winterthurerstrasse (HVS. A) an der Bahnlinie Bassersdorf-Effretikon zugestimmt und die Baudirektion zur Vorlage eines definitiven Projektes eingeladen. In einem weiteren Beschluss Nr. 192 vom 22. Januar 1953 entschied sich der Regierungsrat für die Projektvariante A mit Unterführung unter der Bahnlinie. Die projektierte Unterführung bedingt eine Verlegung der Winterthurerstrasse zwischen der Kreuzstrasse in Baltenswil und dem «Pfaffenholz» mit anschliessender durchgreifender Korrektion der bestehenden Strasse bis östlich der Staatskiesgrube «Laubisgrüt». Die Strassenverlegung und Korrektion der Kurven im Pfaffen- und Heiterholz erfordern die Rodung von Waldflächen mehrerer privater Grundeigentümer beidseits der bestehenden Strasse. Es handelt sich um 16 Waldparzellen mit rund 74,3 a Waldboden.
Das Tiefbauamt verlangt einen bedeutend grösseren Waldaushieb als gesetzlich für die Staatsstrassen festgelegt ist; er kann ausnahmsweise wegen der Wichtigkeit der Strasse und ihrer Lage mit dem stark beschattenden Nordsaum zugestanden werden. Indessen sollten die nordseitig gelegenen Böschungen zwischen Profil 12 770 und Profil 18 870 bis auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 2 m vom neu zu erstellenden Flurweg wieder auf geforstet werden. Ueber die Gestaltung der Böschungen und einer allfälligen Auffüllung zwischen Profil 12 964 und Profil 13 060 werden sich die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Volkswirtschaft direkt verständigen.
Für die gerodete Waldfläche sind als Ersatz Fr. 40 pro Are oder rund Fr. 3000 in den Fonds für Ersatzaufforstun gen zu entrichten. Da das Holz sobald wie möglich geschlagen werden sollte und der Regierungsrat dem vorgesehenen Strassenausbau bereits grundsätzlich zugestimmt hat, rechtfertigt es sich, die Rodungsbewilligung vor der Genehmigung des ausgearbeiteten Bauprojektes zu erteilen.
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die für den Ausbau der Winterthurerstrasse (HVS. A) zwischen Baltenswil und Tagelswangen in der Gemeinde Bassersdorf notwendige Rodung von ungefähr 74,3 a Wald in 16 Parzellen wird bewilligt.
II. Als Ersatz für die abgehende Waldfläche hat die Baudirektion den Betrag von Fr. 3000 in den Fonds für Ersatzaufforstungen einzuzahlen.
III. Für die Festsetzung der Entschädigung an die Waldbesitzer hat das zuständige Kreisforstamt die Schätzungen vorzunehmen, wobei die Arbeitslöhne für die Gehilfen zu Lasten des Tiefbauamtes gehen.
IV. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Volkswirtschaft.