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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.86 RRB 1953/0817
TitelFlughafen Zürich (Parkplätze).
Datum26.03.1953
P.389

[p. 389] Die Erfahrung im Verlaufe des letzten Sommers hat gezeigt, dass die ausgeführten und in Ausführung begriffenen permanenten Parkplätze ungenügend sind, um die Motorfahrzeuge der an schönen Sonntagen und bei besonderen Anlässen sehr zahlreichen Zuschauer unterzubringen. Um zu verhindern, dass die Fahrzeuge irgendwo auf der Strasse parkiert werden und den Verkehr hemmen, müssen zusätzliche behelfsmässig angelegte Parkgelegenheiten geschaffen werden.

Ein hiefür geeignetes Gelände ist der Rasenplatz nördlich der Zufahrtsstrasse zwischen Werftareal und Flughof mit einem Ausmass von ca. 10 000 m2. Durch das Erstellen einer Bodenmarkierung mit gelbem Lägernsand und das Anbringen von Abschrankungen kann ein Parkplatz geschaffen werden, der Raum für ca. 400 Autos bietet (Plan Nr. 5243). Diese Art der Ausführung wurde bereits für den Rasenparkplatz östlich des Barackendorfes gewählt und hat sich gut bewährt.

Die Arbeiten werden zweckmässig durch eine mit den Umgebungsarbeiten des Flughofes beschäftigte Firma in Regie ausgeführt. Die Kosten werden auf ca. Fr. 4500 veranschlagt. Sie sind durch den im Voranschlag für den Bau des Flughafens für Unvorhergesehenes eingerechneten Betrag gedeckt.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Erstellung eines behelfsmässigen Parkplatzes nördlich der Zufahrtsstrasse zwischen Werftareal und Flughof im Ausmass von ca. 10 000 m2 wird zugestimmt.

II. Für die Ausführung der in Dispositiv I genannten Arbeiten wird zu Lasten der allgemeinen Baurechnung für den Flughafen Zürich (Titel 5010.700) ein Kredit von Fr. 4500 bewilligt.

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Arbeiten an eine mit den Umgebungsarbeiten des Flughofes beschäftigte Unternehmung in Regie zu vergeben.

IV. Mitteilung an die Direktionen der Finanzen und der öffentlichen Bauten.