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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.87 RRB 1953/2329
TitelBau und Niveaulinien.
Datum27.08.1953
P.1107

[p. 1107] Mit Eingabe vom 11. August 1953 ersuchte das Bauamt I der Stadt Zürich um Genehmigung des Beschlusses des Gemeinderates Zürich vom 20. Mai 1953 betreffend teilweise Abänderung der Baulinien der Mutschellenstrasse zwischen der Albis- und der Tannenrauchstrasse sowie der Baulinien der Bellariastrasse bei der Einmündung in die Mutschellenstrasse in Zürich. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 19. Juni 1953 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 27. Juli 1953 keine Rekurse ein.

Die Vorlage betrifft neben zwei geringfügigen Baulinienkorrekturen bei der Einmündung der Etzel- und der Tannenrauchstrasse in die Mutschellenstrasse die zur Verbesserung der Verkehrsübersicht vorgenommene Abänderung der Baulinien der Bellariastrasse, ebenfalls bei deren Einmündung in die Mutschellenstrasse. Die östlichen Baulinien beider Strassen werden um bis zu 8 m auf die Flucht der bestehenden Bebauung zurück gesetzt. Die Niveaulinie der Mutschellenstrasse wird leicht gehoben.

Die Vorlage kann genehmigt werden.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Gemeinderates Zürich vom 20. Mai 1953 betreffend teilweise Abänderung der Baulinien der Mutschellenstrasse zwischen der Albis- und der Tannenrauchstrasse sowie der Bellariastrasse bei der Einmündung in die Mutschellenstrasse in Zürich wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.