Signatur | StAZH MM 3.89 RRB 1954/2312 |
Titel | Bau- und Niveaulinien. |
Datum | 19.08.1954 |
P. | 1048 |
[p. 1048] Mit Eingabe vom 29. Juni 1954 ersuchte die Bausektion i des Stad[t]rates Zürich um Genehmigung des Beschlusses des Gemeinderates Zürich vom 12. November 1947 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der projektierten Hagenholzstrasse zwischen der projektierten Rennbahnstrasse und der Gemeindegrenze Opfikon in Zürich. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 30. Dezember 1947 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 5. Juni 1954 keine Rekurse ein.
Die projektierte Hagenholzstrasse bildet die Verlängerung der Binzmühlestrasse. Sie soll auf Gebiet der Gemeinde Opfikon bis zur projektierten verlängerten Glattalstrasse weitergeführt werden. Der Baulinienabstand beträgt 26 m; bei der Abzweigung von der projektierten Rennbahnstrasse erfolgt eine Erweiterung bis auf 32 m. Zur weitern Verbesserung der Verkehrsübersicht werden dort die Baulinien noch abgeschrägt. Dieser Baulinienabstand ist der Verkehrsbedeutung der Strasse angemessen. Die Niveaulinie weist durchgehend ein Gefälle von 0,3% auf.
Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Zürich vom 12. November 1947 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveau linien an der projektierten Hagenholzstrasse von der projektierten Rennbahnstrasse bis zur Gemeindegrenze Opfikon in Zürich wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.