Signatur | StAZH MM 3.89 RRB 1954/3141 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 11.11.1954 |
P. | 1434 |
[p. 1434] Mit Eingabe vom 1. Oktober 1954 ersuchte die Bausektion I des Stadtrates Zürich um Genehmigung des Beschlusses des Gemeinderates Zürich vom 23. Juni 1954 betreffend teilweise Abänderung der nördlichen Baulinie der Wehntalerstrasse zwischen der Regensberg- und der Käferholzstrasse in Zürich. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 3. August 1954 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 7. September 1954 keine Rekurse ein.
Im Zeitpunkt der vom Regierungsrat am 27. Mai 1948 erteilten Genehmigung der Baulinien der Wehntalerstrasse bestand noch die Absicht, in dieser Strasse Tramgeleise einzulegen und auf der nördlichen Strassenseite westlich der Einmündung der Regensbergstrasse eine Wendeschleife einzubauen. Hiefür wurde die nördliche Baulinie auf CO m Länge um etwa 23 - 36 m zurückgesetzt. In der Folge wurde jedoch auf die geplante Tramlinie verzichtet. Da auch für den Autobusbetrieb an jener Stelle ein Wendeplatz nicht benötigt wird, konnte die Baulinienausbuchtung ausgemerzt und das Land zur Ueberbauung freigegeben werden.
Die Vorlage kann genehmigt werden.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Zürich vom 23. Juni 1954 betreffend teilweise Abänderung der nördlichen Baulinie der Wehntalerstrasse zwischen der Regensberg- und der Käferholzstrasse in Zürich wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.