Signatur | StAZH MM 3.89 RRB 1954/3439 |
Titel | Strassen. |
Datum | 09.12.1954 |
P. | 1577 |
[p. 1577] Mit Beschluss Nr. 1698 vom 17. Juni 1954 hat der Regierungsrat das Projekt des Tiefbauamtes der Stadt Zürich für den Ausbau der Dübendorferstrasse I. Kl. Nr. 57 zwischen Winterthurerstrasse und Stadtgrenze genehmigt und an die Nettobaukosten einen ordentlichen Staatsbeitrag im Sinne von § 58 des Strassengesetzes zugesichert.
Um den verkehrstechnisch unbefriedigenden Uebergang über den Sagentobelbach bei der Hoffnung, der im Längenprofil eine ausgeprägte Kuppe mit ungenügender Sichtweite aufweist, verbessern zu können, wurde das Tiefbauamt der Stadt Zürich veranlasst, bereits auf Stadtgebiet eine dem durch das technische Büro Gebr. Gossweiler, Dübendorf, aus gearbeiteten Projekt entsprechende Korrektion des Längenprofils vorzunehmen.
Dieses Projekt sieht neben der Verbesserung des Längenprofils gleichzeitig eine Verbreiterung der Brücke über den Sagentobelbach und die Fortsetzung des Gehweges auf der Südseite der Brücke vor, um den Uebergang von der 10 m breiten Fahrbahn auf Stadtgebiet in die nur ca. 7 m breite Fortsetzung auf Gemeindegebiet Dübendorf flüssiger gestalten zu können.
Der Kostenvoranschlag für diese Verbesserung beläuft sich auf Fr. 29 000 für die Fahrbahn und Fr. 6700 für den Gehweg, total Fr. 35 700.
Der Gemeinderat Dübendorf hat in seiner Sitzung vom 11. November 1954 dem Projekt für den Gehweg zugestimmt.
Auf Grund von § 13 des Strassengesetzes und der Verordnung über Staats- und Grundeigentümerbeiträge an Anlage und Ausbau von Trottoiren vom 27. Mai 1943 kann der Gemeinde an die Baukosten des Gehweges ein Staatsbeitrag von 50% zugesichert werden, da es sich um ein Strassenstück zwischen Ortschaften und Weilern mit unüberbautem Kulturland handelt. Die Kosten im Betrage von Fr. 3350 gehen zu Lasten des Titels 3015.933 des Voranschlages.
Da die Bauarbeiten auf Stadtgebiet bereits im Gange sind, und die Strasse zurzeit für den Durchgangsverkehr gesperrt ist, ist es angezeigt, die Korrektion dieses Anschlusstückes sofort in Angriff zu nehmen.
In beschränkter Konkurrenz wurden deshalb 7 Unternehmungen zur Offertstellung eingeladen. Die eingegangenen Offerten liegen zwischen Fr. 19 314.60 und Fr. 22 925.50. Unter Berücksichtigung der bisherigen Arbeitsvergebungen und in Anbetracht dessen, dass die an zweiter Stelle stehende Firma Umberto Bonomo, Söhne, wegen anderweitiger Inanspruchnahme mit den Arbeiten erst im Januar 1955 beginnen könnte, rechtfertigt es sich, für diese Arbeiten die an dritter Stelle stehende Bauunternehmung A. Bonomos Erben, Dübendorf, mit einer Offertsumme von Fr. 20 908.85 zu berücksichtigen. Die örtliche Bauleitung kann dem Projektverfasser, Gebr. Gossweiler, technisches Büro, Dübendorf, auf Grund seiner Offerte vom 2. Dezember 1954 übertragen werden. Die Offerte entspricht den Ansätzen der SIA.-Honorarordnung.
Der für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Kredit beläuft sich inklusive Bauleitung und Unvorhergesehenes auf Fr. 35 700 und geht zu Lasten des Titels 3015.740 des Voranschlages.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Das vom technischen Büro Gebr. Gossweiler, Dübendorf, ausgearbeitete Projekt für die Korrektion der ca. 70 m langen Anschlusstrecke der Dübendorferstrasse I. Kl. Nr. 2, Gemeinde Dübendorf, an der Stadtgrenze Zürich, wird genehmigt.
II. Für die Ausführung der Bauarbeiten wird zu Lasten des Titels 3015.740 des Voranschlages ein Kredit von Fr. 35 700 bewilligt und dem neu zu eröffnenden Baukonto Nr. 745, Korrektion Dübendorferstrasse I. Kl. Nr. 2 bei der Hoffnung, gutgeschrieben.
III. Der Gemeinde Dübendorf wird auf Grund von § 13 des Strassengesetzes und der Verordnung über Staats- und Grundeigentümerbeiträge an Anlage und Ausbau von Trottoiren vom 27. Mai 1943 ein ordentlicher Staatsbeitrag an die Kosten des Gehweges von 50% oder ca. Fr. 3350 zugesichert. Die Kosten gehen zu Lasten des Titels 3015.953 des Voranschlages.
IV. Die Gemeinde Dübendorf hat das auf sie entfallende Kostenbetreffnis für den Bau des Trottoirs im voraussichtlichen Betrag von Fr. 3350 innert Monatsfrist nach Zustellung der vom Regierungsrat genehmigten Bauabrechnung einzuzahlen.
V. Die Ausführung der Bauarbeiten wird auf Grund des Angebotes vom 19. November 1954 an die Firma A. Bonomos Erben, Dübendorf, zur Offertsumme von Fr. 20 908.85 vergeben.
Die Baudirektion wird zum Vertragsabschluss und zur Uebertragung der örtlichen Bauleitung an das technische Büro Gebr. Gossweiler, Dübendorf, ermächtigt. Die Oberbauleitung wird durch das kantonale Tiefbauamt ausgeübt.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Dübendorf, die Direktionen der Finanzen und der öffentlichen Bauten.