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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.89 RRB 1954/3441
TitelBaulinien.
Datum09.12.1954
P.1578–1579

[p. 1578] Mit Eingabe vom 5./15. November 1954 ersuchte der Stadtrat Zürich um Genehmigung seines Beschlusses vom 10. September 1954 betreffend Teilrevision des Quartierplanes Nr. 149 mit Festsetzung von Baulinien an der Adolf Lüchingerstrasse, Abänderung der Baulinien des Hegianwandweges und Aufhebung der Baulinien der Strasse E in Zürich. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 28. September 1954 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 16. Oktober 1954 keine Einsprachen ein.

Mit der vorliegenden Teilrevision des aus dem Jahre 1907 stammenden Quartierplanes Nr. 149 werden die Baulinien an die bereits vollständig durchgeführte Ueberbauung angepasst. An Stelle der projektierten Quartierstrasse E zwischen dem Frauental- und dem Hegianwandweg wurde die Adolf Lüchingerstrasse erstellt, die ihrerseits bis zur Bachtobelstrasse verlängert wurde. Unter Rücksichtnahme auf die bestehende Bebauung der Familienheimgenossenschaft betragen die Baulinienabstände 16 m und 14 m. Die Baulinien des Hegianwandweges werden bei der Kreuzung mit der Adolf Lüchingerstrasse auf eine Länge von 70 m bis auf 35 m ausgeweitet, ohne dass bestehende Gebäude angeschnitten werden müssten.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat: [p. 1579]

I. Der Beschluss des Stadtrates Zürich vom 10. September 1954 betreffend Teilrevision des Quartierplanes Nr. 149 mit Festsetzung von Baulinien an der Adolf Lüchingerstrasse, teilweiser Abänderung der Baulinien des Hegianwandweges sowie Aufhebung der Baulinien der projektierten Quartierstrasse E in Zürich-Wiedikon wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.