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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.9 RRB 1895/1380
TitelGewerbliche Fortbildung.
Datum22.08.1895
P.406–407

[p. 406] Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

Es ist folgendes Schreiben an das schweiz. Industriedepartement zu richten:

Wir beehren uns, Ihnen die Gesuche der um eine Bundessubvention für das Jahr 1896 bezw. das Schuljahr 1895/96 sich bewerbenden, der Aufsicht unserer Direktion des Innern unterstellten industriellen und gewerblichen Berufsbildungsanstalten des Kantons Zürich zu übermitteln.

Wir erlauben uns dieselben mit folgenden speziellen Mitteilungen zu begleiten:

1. Gewerbemuseum und Berufsschule für Metallarbeiter in Winterthur.

Das Gewerbemuseum hat laut dem beigelegten Betriebsbudget einen Bundesbeitrag von 4965 Fr. pro 1896 in Aussicht genommen. Wir empfehlen Ihnen dieses Gesuch zur Entsprechung.

Die Berufsschule für Metallarbeiter nimmt laut dem vorliegenden Spezialbudget eine Bundesunterstützung von neuerdings 7000 Fr. in Aussicht.

Ueber die Höhe des kantonalen Beitrages, dessen Bewilligung noch abhängig ist vom Entscheide des h. Kantonsrates, werden wir Ihnen seinerzeit Bericht erstatten, für einmal ersuchen wir Sie um tunlichste Berücksichtigung des Petitums.

2. Zentralkommission der Gewerbemuseen Zürich und Winterthur.

Das mitfolgende Budget sieht auch pro 1896 einen Bundesbeitrag von 7500 Fr. vor, für welchen folgende Verwendung beabsichtigt ist:

a) Anschaffungen Fr. 6000
b) Preisausschreibung 1500

Wir empfehlen Ihnen auch dieses Begehren zur Entsprechung. Hinsichtlich der Höhe des kantonalen Beitrages verweisen wir auf die Bemerkung unter Ziffer 1.

3. Seidenwebschule in Wipkingen, Zürich IV.

Die Aufsichtskommission der Anstalt wünscht laut dem beiliegenden Betriebsbudget zu Gunsten der Webschule für die Rechnungsperiode 1895/96 eine auf 7800 Fr. erhöhte Bundessubvention zu erhalten, über deren Verwendung das Budget, detaillirten Aufschluß gibt. Der kantonale Beitrag wird sich wie bisher auf 9000 Fr. beziffern.

Wir empfehlen das Gesuch angelegentlich zur Entsprechung.

4. Schweizerische Fachschule für Damenschneiderei und Lingerie in Zürich I.

Laut mitfolgender Eingabe vom 9. August 1895 sticht der leitende Ausschuß dieser Anstalt für das nächste Jahr um eine Bundes- [p. 407] Unterstützung von neuerdings 4500 Fr. nach, über deren Verwendung der ebenfalls beigeschlossene Voranschlags Auskunft erteilt.

Bemerkung betreffend die Höhe des kantonalen Beitrags wie unter Ziffer 1.“