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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.9 RRB 1895/1742
TitelHeimschaffung.
Datum21.10.1895
P.506

[p. 506]

[Präsidialverfügungen]

Nach Einsicht eines Antrages der Polizeidirektion

beschließt der Regierungsrat:

An den h. Bundesrat zu schreiben:

Am 25. April d. J. mußte als Notfall in die Heilanstalt Mönchhof bei Kilchberg verbracht werden der 34 Jahre alte Mosaikarbeiter Francesco Fancini von Piacenza (Italien). Wie aus beiliegendem ärztlichen Zeugnis ersichtlich ist, leidet der Patient an schwerer Melancholie und Nahrungsverweigerung etc. Sein Zustand sei etwas besser, aber sein Verbleiben in einer Anstalt notwendig. Unter Aussicht sei der Patient transportfähig.

Infolge dessen stellen wir an Sie das höfliche Gesuch, Sie möchten durch Ihre gefl. Intervention dahin wirken, daß die Transferirung des Patienten in eine heimatliche Anstalt ermöglicht wird.

Was die Familienverhältnisse des Fancini anbetrifft, so geht aus den von uns gemachten polizeilichen Erhebungen hervor, daß Fancini verheiratet und mit einer gewissen Irene geb. Marches, die mit 3 Kindern in Fanna, Provinz Udine, Italien, wohnen soll.

Die Veranlassung der Versorgung des Fancini war, daß derselbe, nach einem Rapporte des Chef des Sanitätskorps des III. Kreises der Stadt Zürichs ein paar Tage nach seiner Ankunft in Zürich auf dem Bauplatze, wo er arbeitete, einen Selbstmordversuch machte, indem er mit dem Kopf gegen eine Mauer rannte, wobei er sich verwundete.

Dir Heimathörigkeit des Fancini ist ausgewiesen durch einen Paß, der mitfolgt, ausgestellt am 14. April 1895 vom Bezirkskommissariat Spilinbergo, gültig für ein Jahr.