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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.9 RRB 1895/1770
TitelStrassen.
Datum24.10.1895
P.512

[p. 512]

A. Die Straße II. Klasse von Andelfingen nach Adlikon ist im Dorfe Adlikon an mehreren Stellen durch Gebäude, Mistgruben etc. stark verengt und bedarf überhaupt auf eine Länge von zirka 300 Meter einer Korrektion und Verbreiterung. Es ist nun möglich, um annehmbaren Preis ein baufälliges Gebäude zu erwerben, welches die Straße stark verengt und eine ordentliche Korrektion verunmöglichen würde und ist deshalb mit Verfügung vom 26. Juni 1895 die Aufnahme technischer Vorarbeiten für Korrektion der Straßenstrecke durch das Dorf Adlikon angeordnet worden.

B. Die Planaufnahme hat stattgefunden und es ist das ausgearbeitete Projekt unterm 23. August dem Bezirksrat Andelfingen für sich und zu Handen der politischen Gemeinde Adlikon zur Beschlußfassung bezw. zur Begutachtung im Sinne von § 6 des Straßengesetzes und § 4 der Verordnung betreffend das Verfahren bei Klassifikation, Bau und Korrektion von Straßen II. Klasse vom 2. Dez. 1893 überwiesen worden,-,

C. Die politische Gemeinde Adlikon hat in ihrer Versammlung vom 29. September 1895 beschlossen, es sei die Korrektion der Straße II. Klasse durch das Dorf Adlikon nach vorliegendem Projekt auszuführen und bis 1. April 1896 zu vollenden. Auch der Bezirksrat Andelfingen findet die Straßenbaute notwendig, da die Straße für den Verkehr schon längst zu schmal war und beantragt, mit Beschluß vom 9. Oktober Genehmigung des vorliegenden Projektes und des Gemeindebeschlusses von Adlikon.

D. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:

Das ausgearbeitete Projekt bezweckt hauptsächlich eine Verbreiterung der bestehenden Straße auf 5,5 bezw. 5,0 m Gebietsbreite. Eine größere Straßenbreite ist nicht wol durchführbar, weil die Straße stellenweise durch Gebäude und Mistgruben stark verengt ist. Auch an den Gefällsverhältnissen und der Straßenrichtung läßt sich nicht viel verändern und beschränkt sich die Straßenkorrektion auf etwelche Verbesserung mittelst Nachkiesung und Erstellung von Straßenschalen. Die Baulänge beträgt 302 m und der Kostenvoranschlag 2000 Fr.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem Beschlusse der politischen Gemeinde Adlikon - Andelfingen betreffend Korrektion der Straße II. Klasse No. 8 und 9 im Dorfe Adlikon nach Projektvorlage wird die Genehmigung erteilt und die Frist für Vollendung der Straßenbaute auf 1. April 1896 angesetzt.

II. Mitteilung an den Bezirksrat Andelfingen, an den Gemeindrat Adlikon und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Zustellung der Pläne und. Akten zur Vollziehung.