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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.90 RRB 1955/0899
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum24.03.1955
P.406

[p. 406] Mit Eingabe vom 4. Februar 1955 ersuchte das Bauamt I der Stadt Zürich um Genehmigung des Beschlusses des Gemeinderates Zürich vom 27. Oktober 1954 betreffend Abänderung der südlichen Baulinie der Feldeggstrasse bei der Einmündung in die Bellerivestrasse sowie betreffend Bestätigung der am 22. Juni 1949 abgeänderten Niveaulinie der Feldeggstrasse zwischen dem Seefeldquai und der Dufourstrasse in Zürich. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 3. Dezember 1954 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 17. Januar 1955 keine Rekurse ein.

Die Rückverlegung der südlichen Baulinie der Feldeggstrasse bei der Einmündung in die Bellerivestrasse, der wichtigsten Ausfallstrasse nach den rechtsufrigen Seegemeinden, erfolgte aus Gründen der Verkehrssicherheit. Es wird damit die Möglichkeit geschaffen, diese Strasseneinmündung übersichtlich zu gestalten.

Die Abänderung der Niveaulinie der Feldeggstrasse gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Gemeinderates Zürich vom 27. Oktober 1954 betreffend Abänderung der südlichen Baulinie der Feldeggstrasse bei der Einmündung in die Bellerivestrasse sowie betreffend Bestätigung der am 22. Juni 1949 abgeänderten Niveaulinie der Feldeggstrasse zwischen dem Seefeldquai und der Dufourstrasse in Zürich wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.