
| Signatur | StAZH MM 3.90 RRB 1955/1342 |
| Titel | Bau- und Niveaulinien. |
| Datum | 05.05.1955 |
| P. | 619 |
[p. 619] Mit Eingabe vom 28. Februar 1955 ersuchte der Gemeinderat Urdorf um Genehmigung seines Beschlusses vom 19. Januar 1955 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Birmensdorferstrasse zwischen der Schlieren- und der Uitikonerstrasse sowie betreffend Abänderung der Baulinien des Rainweges zwischen der Strasse Im Moos und der Schulstrasse in Urdorf. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 28. Januar 1955 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 24. Februar 1955 keine Rekurse ein.
Die Birmensdorferstrasse soll zwischen der Schlieren- und der Uitikonerstrasse, soweit sie nicht bereits ausgebaut ist, mit einer mindestens 6 m breiten Fahrbahn und zwei je 2,5 m breiten Trottoiren versehen werden. Auf der Ostseite beträgt der Baulinienabstand ab Fahrbahnmitte 12 m, sodass ein 6,5 m breites Vorgartengebiet verbleibt. Auf der Westseite wird die Baulinie 35 m hinter die Fahrbahnmitte zurückgesetzt. In diesem Streifen liegt der Schäflibach, der korrigiert werden soll. Ferner ist der Ausbau einer Erschliessungsstrasse mit einer öffentlichen Anlage vorgesehen. Die maximale Steigung der Strasse beträgt 1,1%.
Der Baulinienabstand des Rainweges zwischen der Strasse Im Moos und der Schulstrasse wurde von 16 auf 20 m vergrössert, da der bisherige Fussweg zu einer 6 m breiten Fahrstrasse ausgebaut wurde. Die Vorgartenbreiten betragen je 7 m.
Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Urdorf vom 19. Januar 1955 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Birmensdorferstrasse zwischen der Schlieren- und der Uitikonerstrasse sowie betreffend Abänderung der Baulinien des Rainweges zwischen der Strasse Im Moos und der Schulstrasse in Urdorf wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Gemeinderat Urdorf wird eingeladen, vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Urdorf unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.