Signatur | StAZH MM 3.90 RRB 1955/1343 |
Titel | Landschaftsschutz (Greifensee). |
Datum | 05.05.1955 |
P. | 619–620 |
[p. 619] Durch Beschluss des Regierungsrates Nr. 2562 vom 9. September 1954 wurde der TCS-Campingklub Zürich verpflichtet, auf dem Zeltplatz Maurholz neue Abortanlagen zu erstellen. Vorgesehen wurde der Bau von zwei Einzelkabinen gemäss Verfügung der kantonalen Baudirektion vom 5. Juli 1954. Als Standort wurde aus verschiedenen Gründen eine Stelle neben dem Kiosk (zweite Schutzzone) bezeichnet. [p. 620]
Mit Schreiben vom 19. April 1955 richtete nun der Tonringklub an die kantonale Baudirektion das Gesuch, die Bewilligung zum Bau von vier statt zwei Abortkabinen an einem neuen Standort zu erteilen.
Bei einem Augenschein am 15. April 1955 durch Vertreter aller Instanzen, denen an einer dauernden und zweckmässigen Lösung der Zeltplatzfrage gelegen ist, wurde folgendes festgestellt:
1. Die ursprünglich vorgesehene Anlage von zwei Kabinen würde bei regem Zeltplatzbesuch, wie er besonders nach Errichtung des Kiosk zu erwarten ist, kaum genügen. Trotz der erzielten Verbesserung durch die Schaffung und regelmässige Entleerung der Abwassergruben dürften sehr bald wieder unerfreuliche Zustände herrschen. Es ist daher angebracht, die Neuanlage genügend gross zu dimensionieren, was mit vier Kabinen erreicht werden kann.
2. Trotz der vorgesehenen Abschirmung durch Gebüschgruppen würde der Bau der Anlage unmittelbar neben dem Kiosk zu einer ästhetisch unerfreulichen Anhäufung von Bauten führen, ganz abgesehen von den hygienischen Nachteilen. Die Wahl eines andern Standortes scheint daher gerechtfertigt.
Das eingereichte Detailprojekt der Abortanlage M. 1: 50 gibt nach Bauform und Dimensionierung der Gruben zu keiner Beanstandung Anlass. Allerdings sind die Abteile für Männer und Frauen besser voneinander abzutrennen. Wie aus dem Situationsplan M. 1:1000 ersichtlich ist, erfüllt der neue Standort alle Bedingungen, die für eine saubere Abortanlage auf einem Campingplatz in Frage kommen:
a) Die Anlage wird ca. 100 m vom Kiosk entfernt am südöstlichen Rande der Badezone liegen.
b) Die Lage unmittelbar unterhalb des Flurweges schafft günstige Voraussetzungen für die periodische Entleerung der Gruben.
c) Namentlich landschaftlich und hygienisch erweist sich der neue Standort als bedeutend vorteilhafter.
Gegen den See wird die neue Anlage abgeschirmt sein durch dichtes Ufergebüsch, das den Ort teilweise auch seitlich einfasst, in Verbindung mit niederwüchsigen Obstbäumen. Hangaufwärts sind die Aborte gedeckt durch die beiden hohen Strassenborde und eine deutliche Bodenwelle. Es bedarf daher nur noch der Pflanzung weniger Sträucher, um den Bau fast völlig der Sicht zu entziehen. Ebenso lässt sich der nun alleinstehende Kiosk durch die Anlage von Strauchgruppen zwangloser an den Waldrand angliedern. Da somit die vorgesehenen Abänderungen gegenüber dem ursprünglichen Projekt nur Verbesserungen bewirken, steht der Bewilligung des Gesuches nichts im Wege.
Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten
beschliesst der Regierungsrat:
I. In Anwendung von § 16 der Verordnung zum Schutze des Greifensees vom 27. Juni 1941 werden dem Touringklub der Schweiz, vertreten durch den TCS-Campingklub Zürich, bewilligt:
1. Die Verlegung der durch Beschluss des Regierungsrates Nr. 2562 vom 9. September 1954 auf dem Richtplatz Maurholz am Greifensee genehmigten Abortanlage an die im Situationsplan M. 1:1000 vom 16. April 1955 bezeichnete Stelle.
2. Die Erweiterung der Anlage von zwei auf vier Kabinen unter folgenden Bedingungen:
a) Massgebend ist das Detailprojekt M. 1:50 vom 16. April 1955. Die Männer- und Frauenabteile sind durch eine Doppelwand mit 10 cm Zwischenraum abzutrennen.
b) Die in der Verfügung der kantonalen Baudirektion vom 5. Juli 1954 in Dispositiv V, Ziffern 9 - 6 aufgestellten Bedingungen bleiben in Kraft.
II. Die Kosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 30 sowie den Ausfertigungs- und Stempelgebühren, werden vom TCS-Campingklub erhoben.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Maur, den TCS-Campingklub Zürich zu Handen des Touringklubs der Schweiz (Präsident: H. H. Deppeler, Zürich6/57, Beckhammer 11), den Verband zum Schutze des Greifensees (Präsident: Dr. E. Stadler, Uster, Brunnenstrasse 16), die Holzkorporation Maurholz(Präsident: Gr. Merk, Maur), das Statthalteramt Uster, den Kantonschemiker, sowie an die Direktionen der Finanzen, der Volkswirtschaft und der öffentlichen Bauten.