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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.92 RRB 1955/4276
TitelStrassen.
Datum29.12.1955
P.2003

[p. 2003] Mit Beschluss Nr. 3087 vom 4. Dezember 1952 hat der Regierungsrat dem Projekt für die Korrektion eines Teilstückes der Seestrasse (HVS. F) zwischen Feldbach und Kantonsgrenze in der Gemeinde Hombrechtikon zugestimmt. In dieser Vorlage waren als Nebenanlagen der Bau eines Kiessilos und eines Strassenwärtermagazingebäudes miteingeschlossen. Der detaillierte Kostenvoranschlag von Architekt P. Gutersohn lautete für den Magazinbau ohne Umgebungsarbeiten auf Fr. 137 300; mit dem erwähnten Beschluss wurde aber nur ein Kredit von Fr. 123 000 erteilt. Bei der Bauausführung wurden deshalb verschiedene Einsparungen vorgenommen, und unter anderem an Stelle der vorgesehenen Zentralheizung mir eine einfache Ofenheizung erstellt, sodass sich die Schlussabrechnung nur auf Fr. 120 690 belief.

In der Folge zeigte es sich, dass durch das Weglassen einer einwandfreien Heizung Uebelstände auftreten, die sich für den ganzen Betrieb ungünstig auswirken und für den Unterhalt des Gebäudes Nachteile mit sich bringen. So muss zum Beispiel bei den Motorfahrzeugen, die in den Garagen untergebracht sind, im Winter das Kühlwasser ständig abgelassen werden; auch schadet der Start mit kalten Motoren den Fahrzeugen und verhindert zudem ein rasches Ausrücken. Es ist ebenfalls nicht möglich, die Fahrzeuge und die Sandstreumaschine ordnungsgemäss zu waschen, da bei grosser Kälte ein Trocknen ausgeschlossen ist. In der Wärterwohnung die direkt über diesen ungeheizten Räumen liegt, sind in den beiden Wintern seit Bestehen des Gebäudes an den Aussenwänden und Decken starke Feuchtigkeitserscheinungen aufgetreten. Es liegt daher im Interesse des Unterhaltes der Maschinen und Motorfahrzeuge sowie des Gebäudes, wenn diese ungenügenden Verhältnisse verbessert werden und die ursprünglich vorgesehene Heizung doch noch eingebaut wird. Die sicherste und einfachste Lösung zur Behebung der geschilderten Uebelstände besteht im Einbau einer Zentralheizung für das ganze Gebäude, das in bezug auf Sonnenbestrahlung und Bodenfeuchtigkeit ohnehin ausserordentlich ungünstig gelegen ist.

Nach der von der Firma J. Müller, Rüti (ZH), eingeholten Offerte und der zusammen mit Architekt P. Gutersohn aufgestellten Kostenberechnung, ist mit Auslagen von Fr. 13 400 zu rechnen. Die eher knappe Bemessung des Raumvolumens des Gebäudes erlaubt es nicht, in den vorhandenen Magazinräumen neben dem Heizkessel noch einen Kohlenraum abzusondern, sodass praktisch nur die Erstellung einer Oelfeuerung verbleibt, die auch in betrieblicher Hinsicht grosse Vorteile aufweist. Das Hochbauamt hat die Vorlage geprüft und gegen die Anordnungen und Preise nichts einzuwenden.

Die Ausführung, die bereits im August 1955 in die Wege geleitet wurde, hat sich dadurch verzögert, dass nachträglich die Verwendung von Altmaterial (Heizkörper und Röhren) aus dem Abbruch des Restaurant Wilden Mann in Kloten in Aussicht genommen wurde. Es zeigte sich aber, dass die Benützung des Oelbrenners und des Tanks unwirtschaftlich wäre, da beide für die vorgesehene Anlage stark überdimensioniert sind, zudem ergäben sich nur unwesentliche Einsparungen, im besten Falle von Fr. 1000. Hingegen können dank der zur Verfügung stehenden Heizkörper verschiedene Räume besser beheizt werden, als dies ursprünglich vorgesehen war. Unter diesen Umständen dürfte ein Kredit von Fr. 13 000, der noch im Rahmen des seinerzeit von Architekt P. Gutersohn aufgestellten Kostenvoranschlages liegt, für die Ausführung der Anlage genügen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Projekt der Baudirektion für den Einbau einer Zentralheizung in das Magazingebäude mit Wärterwohnung in Feldbach (Gemeinde Hombrechtikon) wird zugestimmt.

II. Für die Durchführung des in Dispositiv I genannten Bauvorhabens wird zu Lasten des Kontos 3015.740 ein Kredit von Fr. 13 000 bewilligt, der dem Baukonto Nr. 613, «Hombrechtikon, Korrektion der Hauptverkehrsstrasse F in Feldbach», gutzuschreiben ist.

III. Die Lieferung eines Zentralheizungskessels inklusive sämtlichen Zubehörs und eines Oeltanks wird gemäss Offerte vom 10. November 1955 an die Firma J. Müller, Rüti (ZH), vergeben.

IV. Mitteilung an die Direktionen der Finanzen und der öffentlichen Bauten.