Signatur | StAZH MM 3.93 RRB 1956/1039 |
Titel | Wasserversorgung. |
Datum | 29.03.1956 |
P. | 485–486 |
[p. 485] Am 7. Juni 1955/25. Februar 1956 ersuchte der Gemeinderat Hittnau um Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die Erstellung von Wasserleitungen von der Staatsstrasse I. Kl. Nr. 1 nach Saland (Spenglerei Hasler) über die Staatsstrasse II. Kl. Nr. 6 nach Isikon-Lammet nach Seewadel in Unterhittnau und nach einer neuen Siedelung in Luppmen.
An den Ausbau der Wasserversorgung Hittnau hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 3974 vom 23. Dezember 1948 einen Staatsbeitrag von 10% zugesichert unter Festsetzung der Grenze für die übrigen auf Grund von Gesetzen und Verordnungen beanspruchbaren Beiträge auf 50% der anrechenbaren Baukosten, lieber den Hauptausbau und die Erstellung einiger Leitungen wurde mit Regierungsratsbeschlüssen vom 11. Juni 1953 und 26. August 1954 bereits definitiv abgerechnet und hiebei die Baufrist für die Ausführung der restlichen Anlagen bis 31. Dezember 1955 erstreckt. Im Rahmen des geplanten Gesamtausbaues hat nun die Gemeinde in einer weitern Etappe im Jahre 1954 im Einvernehmen mit der Baudirektion die erstgenannte Leitung von der Staatsstrasse nach Seewadel erstellt. Hiefür wurden 765 m Eternit-, Guss- und Mannesmannröhren ø 125 mm verlegt. Die Leitung nach der neuen Siedelung in Luppmen war dagegen im seinerzeitigen Ausbauprojekt nicht enthalten. Eine Beitragsberechtigung für diese blosse Netzerweiterung muss im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Subventionierung von Nebenleitungen nicht zulassen, abgelehnt werden.
An Kosten werden ausgewiesen | Fr. | 55 067.40 | |||
Abzüge: | |||||
a) | Anlagen für das Feuerlöschwesen | Fr. | 7 809.90 | ||
b) | Gebühren | “ | 45.50 | ||
c) | Ingenieurhonorar für Bauleitung und Abrechnung der nicht beitragsberechtigten Kosten | “ | 520.- | ||
d) | Hydrantenleitungen für neue Siedelung in Luppmen | “ | 9 281.35 | ||
Summe Abzüge | “ | 17 656.75 | |||
Anrechenbare Baukosten | Fr. | 37 410.65 |
An die erwähnten Anlagen hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 3368 vom 20. Oktober 1955 aus der Kasse der Gebäudeversicherung einen Beitrag von 50% bewilligt. Die nach Massgabe des Gesetzes über Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen zugesicherte Subvention von 10% =i Fr. 3740 kann demnach ebenfalls ausgerichtet werden.
Auf Antrag der Baudirektion,
in Anwendung des Regierungsratsbeschlusses Nr. 3974 vom 23. Dezember 1948,
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der der Gemeinde Hittnau an die Erstellung einer 765 m langen Wasserleitung ø 125 mm von der Staatsstrasse I. Kl. Nr. 1 nach Saland über die Staatsstrasse II. Kl. Nr. 6 nach Isikon-Lammet - Seewadel in Unterhittnau zugesicherte Staatsbeitrag wird auf Fr. 3740 festgesetzt (WVA. Nr. 2 Hittnau).
Anweisung des Betrages zu Lasten des Kontos 3020.931.2 an die Gemeindegutsverwaltung Hittnau.
II. Für diese Beitragsausrichtung gelten die Bedingungen 6, 7 und 8 der an die Beitragszusicherung geknüpften [p. 486] allgemeinen Bedingungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen an Wasserversorgungsanlagen von 1948. Massgebende Pläne:
Plan Nr. 16, Leitung zwischen den Staatsstrassen nach Saland und Isikon. Situation 1: 500 vom 21. April 1955.
Plan Nr. 17, Leitung Staatsstrasse nach Isikon-Lammet-Seewadel. Situation 1: 500 vom 21. April 1955.
III. Das Beitragsgesuch betreffend Leitung nach der neuen Siedelung in Luppmen wird abgewiesen.
IV. Für den weitern Ausbau der Wasserversorgung Hittnau ist, sofern hiefür ein Beitrag auf Grund des Gesetzes über Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen beansprucht wird, der Baudirektion ein neues Beitragsgesuch einzureichen.
V. Mitteilung an den Gemeinderat Hittnau, die Direktionen des Innern und der öffentlichen Bauten.