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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.94 RRB 1956/2713
TitelQuartierplan.
Datum23.08.1956
P.1283–1284

[p. 1283] Mit Eingabe vom 21. Juni 1956 ersuchte der Gemeinderat Uitikon um Genehmigung seines Beschlusses vom 2. März 3956 betreffend Festsetzung des Quartierplanes Lätten-Lättenrain in Uitikon-Ringlikon. Gegen diesen am kantonalen Amtsblatt vom 9. März 1956 veröffentlichten Beschluss sind gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 18. Juni 1956 keine Einsprachen mehr anhängig.

Das nordöstlich der Ringlikonerstrasse gelegene Gebiet des Quartierplanes Lätten-Lättenrain soll durch zwei von dieser Strasse abzweigende Quartierstrassen A (Lättenstrasse) und B (Bühlstrasse) erschlossen werden, die ihrerseits eine Fussgängerverbindung erhalten. Bei der 5,5 m breiten Lättenstrasse beträgt der Baulinienabstand 20 m, bei der 5 m breiten Bühlstrasse 18 m. Die Niveaulinien sind dem bestehenden Terrain weitgehend angepasst. Die Anlage der Strassen sowie die Neuparzellierung der vom Quartierplan erfassten Grundstücke sind als zweckmässig zu bezeichnen.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen. [p. 1284]

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Gemeinderates Uitikon vom 2. März 1956 betreffend Festsetzung des Quartierplanes Lätten-Lättenrain mit den Bau- und Niveaulinien der Latten- und der Bühlstrasse in Uitikon-Ringlikon wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Gemeinderat Uitikon wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Uitikon unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.