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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.94 RRB 1956/2715
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum23.08.1956
P.1284

[p. 1284] Mit Eingabe vom O. Juli 1956 ersuchte der Gemeinderat Dietikon um Genehmigung seines Beschlusses vom 16. Januar 1956 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Vorstadtstrasse in Dietikon. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 27. Januar 1956 veröffentlichten Beschluss ging ein Rekurs ein, den der Bezirksrat Zürich mit Entscheid vom 15. Juni 1956 abwies. Ein Weiterzug an den Regierungsrat unterblieb.

Im Hinblick auf die zu erwartende Bautätigkeit in dem von der Badener-, der Oetwiler- und der Vorstadtstrasse in Dietikon begrenzten Gebiet war die Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der letztgenannten Strasse gegeben, nachdem die beiden andern Strassen bereits genehmigte Bau- und Niveaulinien aufweisen. Der für die Vorstadtstrasse gewählte Baulinienabstand beträgt 18 m; die Nivellette erhält eine maximale Steigung von 0,86%.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Gemeinderates Dietikon vom 16. Januar 1956 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Vorstadtstrasse in Dietikon wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Gemeinderat Dietikon wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Dietikon unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.