Signatur | StAZH MM 3.94 RRB 1956/2716 |
Titel | Bau- und Niveaulinien. |
Datum | 23.08.1956 |
P. | 1284 |
[p. 1284] Mit Eingabe vom 20. Juli 1956 ersuchte der Stadtrat Zürich um Genehmigung seines Beschlusses vom 25. Mai 1956 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Langgrütstrasse zwischen Letzigraben und Feilenbergstrasse in Zürich. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 5. Juni 1956 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 30. Juni 1956 keine Einsprachen ein.
Bei der Langgrütstrasse handelt es sich um eine Quartierstrasse mit einer 6 m breiten Fahrbahn und zwei je 2 m breiten Trottoiren. Der Baulinienabstand beträgt 20 m, sodass Vorgärten von je 5 m Breite verbleiben. Die Maximalsteigung beträgt 3%.
Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Stadtrates Zürich vom 25. Mai 1956 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Langgrütstrasse zwischen Letzigraben und Fellenbergstrasse in Zürich wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.