Signatur | StAZH MM 3.94 RRB 1956/2941 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 13.09.1956 |
P. | 1393 |
[p. 1393] Am 2. Februar 1949 setzte der Gemeinderat Zürich Baulinien an der Strasse Am Giessen, am Uferweg rechts der Limmat bis zum Bombach, am Bombach-Fussweg sowie Bau- und Niveaulinien am Langfachweg in Zürich-Höngg fest. Zwei gegen die Baulinien des Uferweges eingereichte Rekurse hiess der Regierungsrat letztinstanzlich mit Beschluss vom 31. März 1955 in dem Sinne gut, dass der Baulinienabstand vom Knebeli an bis zum Bombach zu verkleinern sei. Weisungsgemäss änderte der Gemeinderat Zürich mit Beschluss vom 18. Januar 1956 die Baulinien ab und setzte gleichzeitig Baulinien für die Verlängerung des Fussweges vom Bombach bis zur Gemeindegrenze Oberengstringen fest. Mit Eingabe vom 20. Juli 1956 ersuchte das Bauamt I der Stadt Zürich um Genehmigung der im kantonalen Amtsblatt vom 9. März 1956 veröffentlichten Vorlage, die gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 25. Mai 1956 unangefochten blieb.
Die Strasse Am Giessen folgt dem rechtsufrigen Limmatufer von der Hönggerbrücke bis zur Brücke über den Oberwasserkanal; anschliessend soll der bereits teilweise bestehende Uferweg bis zur Gemeindegrenze Oberengstringen ausgebaut bzw. verlängert werden. Der Baulinienabstand beträgt an der Strasse Am Giessen 18 bis 24 m. Abgesehen von zwei Ausweitungen wurde der Baulinienabstand des Uferweges zwischen dem Knebeli und dem Bombach nachträglich von 40 auf 18 m herabgesetzt; vom Bombach bis zur Gemeindegrenze Oberengstringen misst er noch 12 m. Für den im teilweise bewaldeten Bombachtobel vorgesehenen Fussweg erhält die Bauverbotszone vom Uferweg bis zur Limmattalstrasse eine Breite von 45 m, während längs dem zur Baulanderschliessung projektierten Langfachweg zwischen der Limmattalstrasse und dem Bombachfussweg Baulinien mit 18 m Abstand festgesetzt wurden.
Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beschlüsse des Gemeinderates Zürich vom 2. Februar 1949 und 18. Januar 1956 betreffend Festsetzung von Baulinien an der Strasse Am Giessen, am anschliessenden Uferweg rechts der Limmat bis zur Gemeindegrenze Oberengstringen, am Bombachfussweg zwischen dem Uferweg und der Limmattalstrasse sowie von Bau- und Niveaulinien am Langfachweg in Zürich-Höngg werden gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk sowie an den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.