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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.94 RRB 1956/3250
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum11.10.1956
P.1526

[p. 1526] Mit Eingabe vom 21. September 1956 ersuchte der Gemeinderat Wetzikon um Genehmigung seines Beschlusses vom 22. Juni 1955 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der projektierten Guldisloostrasse in Wetzikon. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 15. Juli 1955 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Hinwil vom 21. September 1956 verschiedene Rekurse ein, die teils zurückgezogen, teils abgewiesen wurden. Der einzige an den Regierungsrat weitergezogene Rekurs wurde von diesem mit Beschluss Nr. 2376 vom 19. Juli 1956 abschlägig beschieden.

Die projektierte Guldisloostrasse in Wetzikon, deren Bau- und Niveaulinien Gegenstand des vorliegenden Genehmigungsgesuches bilden, soll die bessere Verbindung der abgelegenen Dorfteile von Robenhausen und Stegen mit dem Dorfzentrum von Unterwetzikon und dem dortigen Bahnhof sicherstellen. Der Baulinienabstand beträgt 20 m; einzig auf einer kurzen Strecke, wo das neue Strassentrasse dem bestehenden Guldislooweg folgt, verringert sich der Abstand zur Schonung der bestehenden neueren Bebauung auf 18 m. Die Niveaulinie weist eine maximale Steigung von 9% auf.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Gemeinderates Wetzikon vom 22. Juni 1955 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der projektierten Guldisloostrasse in Wetzikon wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Gemeinderat Wetzikon wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Wetzikon unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Hinwil und an die Baudirektion.