Signatur | StAZH MM 3.94 RRB 1956/3251 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 11.10.1956 |
P. | 1526 |
[p. 1526] Mit Eingabe vom 27. August 1956 ersuchte die Bausektion I des Stadtrates Zürich um Genehmigung des Beschlusses des Gemeinderates Zürich vom 16. Mai 1956 betreffend Abänderung der Baulinien der Klosbach strasse zwischen der Minervastrasse und dem Römerhof in Zürich. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 29. Juni 1956 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 17. August 1956 keine Rekurse ein.
Die Klosbachstrasse zwischen Kreuzplatz und Römerhof genügt mit ihrer fast durchwegs nur 8 m breiten Fahrbahn den Verkehrsanforderungen nicht mehr. Die Fahrbahn soll auf 12 m Breite ausgebaut werden, damit neben den Tramgeleisen schienenfreie Fahrstreifen bzw. nach Entfernung der Geleise Parkierungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Beidseits der Fahrbahn sind ferner je 3 m breite Trottoirs erforderlich, sodass sich eine Gebietsbreite von 18 m ergibt. Ein solcher Strassenausbau setzt somit einen Baulinienabstand von wenigstens 18 m voraus. Vom Kreuzplatz bis zur Minervastrasse beträgt der Baulinienabstand bereits 18 m, anschliessend bis zur Freiestrasse jedoch nur 15 m. Auf dieser Teilstrecke wird die südliche Baulinie um 3 m zurückgesetzt. Auf der Nordseite erfolgt zwischen Englischviertel- und Freiestrasse eine Baulinienrücknahme um 2 m. Der Baulinienabstand von 20 m wird unter Anpassung an die bestehende Bebauung bis zum Römerhof beibehalten.
Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Zürich vom 16. Mai 1956 betreffend Abänderung der Baulinien der Klosbachstrasse, zwischen der Minervastrasse und dem Römerhof in Zürich, wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Zürich unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.