Signatur | StAZH MM 3.94 RRB 1956/4032 |
Titel | Bau- und Niveaulinien. |
Datum | 20.12.1956 |
P. | 1864 |
[p. 1864] Mit Eingabe vom 3. November 1956 ersuchte der Gemeinderat Küsnacht um Genehmigung seines Beschlusses vom 14. April 1956 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der projektierten Höhenstrasse in Küsnacht. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt veröffentlichten Beschluss sind gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Meilen vom 5. November 1956 keine Rekurse mehr anhängig.
Der Baulinienabstand für die Küsnachter Teilstrecke der rechtsufrigen Höhenstrasse beträgt durchgehend 37 m; einzig bei den Kreuzungen der Schiedhalden- und der Limbergstrasse erfolgten angemessene Ausweitungen. Die Steigung variiert zwischen 0,5 und 4,5%.
Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Küsnacht vom 14. April 1956 betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der projektierten Höhenstrasse in Küsnacht wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Gemeinderat Küsnacht wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Küsnacht unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, an den Bezirksrat Meilen und an die Baudirektion.