Signatur | StAZH MM 3.95 RRB 1957/1203 |
Titel | Flughafen Zürich. Mietvertrag mit der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (Mutation). |
Datum | 04.04.1957 |
P. | 546 |
[p. 546] Nachdem die Erfahrungen im vergangenen Sommer gezeigt hatten, dass die beiden Abrufräume in der Transit- und Abflughalle dem gesteigerten Passagierverkehr auf dem Flughafen Zürich nicht mehr genügen konnten, sah sich die FIG gezwungen, die Zahl der Abrufräume zu verdoppeln. Mit Bewilligung der Baudirektion erstellte die FIG in den letzten Monaten vier neue Abrufräume vor der Transithalle unter der Zuschauerterrasse. Für diese Erweiterung musste der bestehende gedeckte Passagiergang geöffnet und durch einen neuen ersetzt werden. Die beiden alten Abrufräume, die vorderhand nicht mehr benötigt werden, wurden mit Sitzgelegenheiten versehen und dienen nun als zusätzliche Warteräume. Durch diesen Umbau erfuhr die Transit- und Abflughalle eine Erweiterung um 155 m2. Die gesamten Baukosten beliefen sich auf Fr. 96 400.
In Artikel 4 der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der FIG vom 1. Februar 1950 über die Ausrichtung von Subventionen an die Hochbauten des Interkontinental-Flughafens hat sich der Kanton Zürich verpflichtet, für den Mietzins und die Betriebskosten des Warteraumes für Fluggäste und der Zollokalitäten im Aufnahmegebäude aufzukommen. Aus diesem Grunde ersuchte die FIG die Baudirektion mit Schreiben vom 16. Februar 1957, die vier neuen Abrufräume in der Transit- und Abflughalle zu einem Mietzins von Fr. 80 pro m2 und Jahr zu mieten. Dieser Mietzinsansatz entspricht demjenigen der Zollhalle. Bei einem Ausmass von 155 m2 ergäbe die Miete der neuen Abrufräume eine Erhöhung des bisherigen Mietzinses um Fr. 12 400 pro Jahr. Dieser Betrag würde der FIG ermöglichen, die Zins- und Amortisationskosten für die zusätzlichen Abrufräume knapp zu decken, wobei die Baukosten für den Passagiergang von der FIG übernommen würden. Ferner bringt die FIG noch den voraussichtlichen Bestwert der Lufterhitzeranlage in den Abrufräumen nach 3 - 4 Jahren in Abzug. Der vorgeschlagene Mietzins von Fr. 80 pro m2 und Jahr ist demnach angemessen und kann angenommen werden. Der jährliche Gesamtmietzins des Kantons wird sich somit gemäss Mutationsblatt Nr. 3 zum Mietvertrag vom 30. Dezember 1954 ab 15. Februar 1957 von Fr. 269 977.40 auf Fr. 282 377.40 erhöhen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Miete der vier zusätzlichen Abrufräume in der Transit- und Abflughalle des Flughofes zu einem Mietzins von Fr. 80 pro m2 und Jahr wird zugestimmt.
II. Gemäss Mutationsblatt Nr. 3 zum Mietvertrag zwischen dem Kanton Zürich und der FIG vom 30. Dezember 1954 wird sich der Gesamtmietzins des Kantons an die FIG für Räume im Flughof auf Fr. 282 377.40 erhöhen.
III. Mitteilung an die Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (im Dispositiv) sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.