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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.95 RRB 1957/1649
TitelStrassen.
Datum16.05.1957
P.731–732

[p. 731] Das Tiefbauamt der Stadt Zürich unterbreitete mit Schreiben vom 1. Februar 1957 der Baudirektion die Abrechnungen für den Ausbau der Winterthurerstrasse I. Kl. Nr. 56 zwischen der Ueberland- und der Roswiesenstrasse sowie für den Ausbau der Einmündung der Schwamendingerstrasse I. Kl. Nr. 51 in die Winterthurerstrasse mit dem Ersuchen um Ausrichtung der zugesicherten Staatsbeiträge.

Die Vorlage für diese Baute wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 3296 vom 13. Dezember 1951 genehmigt. Gleichzeitig erfolgte auch die Zusicherung eines ordentlichen Staatsbeitrages im Sinne von § 58 des Strassengesetzes.

Die vom Tiefbauamt der Stadt Zürich vorgelegte Bauabrechnung berücksichtigt ferner den mit Verfügung der Baudirektion Nr. 808 vom 7. Juli 1954 zugestandenen Einbezug der Baukosten für die zusätzliche Erweiterung der Winterthurerstrasse zwischen Heinrich-Bosshardt- und Stettbachstrasse sowie deren Anrechnung in den für den Staatsbeitrag anrechenbaren Nettobaukosten, soweit sie sich auf Grund der Berechnungsgrundlage vom 23. Januar 1943 ergeben. [p. 732]

Die vorgelegte Bauabrechnung und die für den Staatsbeitrag anrechenbare Kostenermittlung schliesst wie folgt ab:

AbrechnungVoranschlag
Brutto-Netto-Netto-
BaukostenBaukosten
Fr.Fr.Fr.
A.Winterthurerstrasse:Teilstück:Ueberland-/Frohburgstrasse326 458.30234 291.-295 000.-
Frohburg-/Ahornstrasse262 171.15163 835.-221 000 -
Ahorn-/Dübendorfstrasse (inklusive zusätzliche Verbreiterung897 917.65732 796.45773 000.-
Dübendorf-/Roswiesenstrasse68 034.7060 768.2063 000.-
1 554 581.801 191 690.651 352 000.-
B.Schwamendingerstrasse:Einmündung in die Winterthurerstrasse337 065.60326 534.40262 000.-
Total1 891 647.401 518 225.051 614 000.-

Die Bauabrechnung schliesst somit mit Fr. 95 774.30 Minderausgaben ab, die im wesentlichen auf Einsparungen in den Chaussierungs- und Belagsarbeiten, geringe Beanspruchung des Titels Unvorhergesehenes und auf höhere Baueinnahmen (Mehrwerts- und Gehwegbeiträge) zurückzuführen sind.

Die auf Grund der Berechnungsgrundlage ermittelten und für die Bemessung des Staatsbeitrages anrechenbaren Baukosten ergeben je Ausbauteilstück folgende Beträge:

A.Winterthurerstrasse zwischen:
Ueberland-/FrohburgstrasseFr.178 572.20
Frohburg-/Ahornstrasse153 806.95
Ahorn-/Dübendorfstrasse423 562.60
Dübendorf-/Roswiesenstrasse37 356.55
Fr.793 298.30
B.Schwamendingerstrasse
(Einmündung in die Winterthurerstrasse)Fr.244 756.65

In den Erwägungen der Beitragszusicherung gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 3296 vom 13. Dezember 1951 wurde der Stadt Zürich eine Beitragsleistung zugesichert, deren Höhe aber anlässlich der Vorlage der Bauabrechnung festzusetzen sei. Anlässlich der mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1126 vom 14. April 1955 erfolgten Genehmigung des Projektes für den Ausbau der Winterthurerstrasse zwischen Luegislandstrasse und Luchswiese wurde für die Winterthurerstrasse eine Beitragsquote von 30‰ als angemessen erachtet. Dieser Ansatz ist auch für die in dieser Vorlage zur Abrechnung gebrachten Teilstücke der Winterthurerstrasse gerechtfertigt.

Der für den Ausbau der Winterthurerstrasse zwischen Ueberland- und Roswiesenstrasse auszurichtende Staatsbeitrag beträgt somit 30% von Fr. 793 298.30 oder Fr. 237 989.50.

Für den Ausbau der Einmündung der Schaffhauserstrasse in die Winterthurerstrasse erscheint eine Beitragsquote von 25% angemessen, da die Schwamendingerstrasse im Gegensatz zur Winterthurerstrasse bedeutend geringeren Durchgangsverkehr aufweist. Der auszurichtende Staatsbeitrag beträgt somit 25% von Fr. 244 756.65 oder Fr. 61189.15.

Zusammenfassend beträgt der zu Lasten des Titels 3015.930 zu verausgabende Staatsbeitrag Fr. 299 178.65, woran der Stadt Zürich bereits folgende Teilzahlungen ausgerichtet wurden:

1.Regierungsratsbeschluss Nr. 3471 vom 23. Dezember 1953Fr.100 000
2.Regierungsratsbeschluss Nr. 3503 vom 16. Dezember 1954100 000
3.Regierungsratsbeschluss Nr. 4166 vom 22. Dezember 195520 000
4.Regierungsratsbeschluss Nr. 3952 vom 13. Dezember 195615 000
Total TeilzahlungenFr.235 000

Der noch zu verausgabende Restbetrag beträgt demnach Fr. 64 178.65.

Der Ausrichtung des nachgesuchten Staatsbeitrages steht nichts entgegen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der ordentliche Staatsbeitrag wird auf Grund von § 58 des Strassengesetzes für

a) den Ausbau der Winterthurerstrasse I. Kl. Nr. 56 zwischen Ueberland- und Roswiesenstrasse mit Fr. 793 298.30 anrechenbaren Nettobaukosten auf 30%

und derjenige für

b) den Ausbau der Einmündung der Schwamendingerstrasse I. Kl. Nr. 51 in die Winterthurerstrasse mit Fr. 244 756.65 anrechenbaren Nettobaukosten auf 25% festgesetzt.

II. Die Baudirektion wird ermächtigt, der Stadtkasse Zürich zu Lasten des Titels 3015.930 des Voranschlages den ordentlichen Staatsbeitrag von Fr. 299 178.65, abzüglich der in den Erwägungen genannten Teilzahlungen von zusammen Fr. 235 000, d. h. Fr. 64 178.65 anzuweisen.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich und an die Direktionen der Finanzen und der öffentlichen Bauten.