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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.95 RRB 1957/1652
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum16.05.1957
P.733

[p. 733] Mit Eingabe vom 25. April 1957 ersuchte der Stadtrat Winterthur um Genehmigung des Beschlusses des Grossen Gemeinderates Winterthur vom 25. März 1957 betreffend Abänderung der Bau- und Niveaulinien der Schlosstalstrasse und des Friedliweges, Abänderung der Baulinien der Quartierstrasse B sowie betreffend Aufhebung der Bau- und Niveaulinien der Quartierstrasse A im Rebwiesquartier in Winterthur. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 29. März 1957 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Winterthur keine Einsprachen ein.

Die am 10. Dezember 1903 genehmigten Bau- und Niveaulinien der damals im Rebwiesenquartier geplanten Strassen entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Bebauungs- und Verkehrsbedürfnissen. Die vor einigen Jahren ausgebaute Schlosstalstrasse folgte nicht den genehmigten Baulinien, indem sie zwischen dem Friedliweg und der Metzgerstrasse etwas nach Süden abgedreht wurde. Die abgeänderten Bau- und Niveaulinien sind dem neuen Verlauf der Strasse bzw. deren Gefälle angepasst worden. Ferner ist vorgesehen, den Friedliweg, der spitzwinklig in die Schlosstal- und die projektierte verlängerte Schlosstalstrasse einmündet, soweit abzudrehen, dass sich bei letzterer ein rechtwinkliger Anschluss ergibt. Damit lässt sich ausser einer bessern Verkehrsführung eine zweckmässigere Bebauung der anstossenden Parzellen herbeiführen. Der Baulinienabstand wird von bisher 16 m auf 18 m vergrössert.

Auf dem städtischen Grundstück Kat.-Nr. 2450, das vom Friedliweg, der projektierten verlängerten Schlosstalstrasse sowie den projektierten Quartierstrassen A und B begrenzt wird, ist ein Kleinschulhaus geplant. Für die Baulanderschliessung wird die Quartierstrasse A nicht mehr benötigt, sodass deren Bau- und Niveaulinien aufgehoben werden können. An Stelle der Quartierstrasse B soll ein Fussweg erstellt werden, wobei der Baulinienabstand von 18 auf 12 m herabgesetzt wird.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Grossen Gemeinderates Winterthur vom 25. März 1957 betreffend Abänderung der Bau- und Niveaulinien der Schlosstalstrasse und des Friedliweges, Abänderung der Baulinien der Quartierstrasse B sowie betreffend Aufhebung der Bau- und Niveaulinien der Quartierstrasse A im Rebwiesenquartier in Winterthur wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Stadtrat Winterthur wird eingeladen, vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Winterthur und an die Baudirektion.