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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.95 RRB 1957/1653
TitelBaulinien (Abänderung).
Datum16.05.1957
P.733

[p. 733] Mit Eingabe vom 22. März 1957 ersuchte der Gemeinderat Dietikon um Genehmigung seines Beschlusses vom 28. Januar 1957 betreffend Abänderung der Baulinien der Badenerstrasse zwischen der Schöneggstrasse und dem Schäflibach in Dietikon. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt vom 8. Februar 1957 veröffentlichten Beschluss gingen gemäss dem Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 18. März 1957 keine Einsprachen ein.

Der Abstand der geltenden Baulinien der Badenerstrasse zwischen der Schöneggstrasse und dem Schäflibach beträgt 20 m. Dieses Mass erweist sich im Hinblick auf den Ausbau der Fahrbahn und die Erstellung von Trottoiren als ungenügend, sodass die Vergrösserung des Baulinienabstandes auf 30 m gegeben war.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Gemeinderates Dietikon vom 28. Januar 1957 betreffend Abänderung der Baulinien der Badenerstrasse zwischen der Schöneggstrasse und dem Schäflibach in Dietikon wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Gemeinderat Dietikon wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Dietikon unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich und an die Baudirektion.