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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.98 RRB 1958/4531
TitelFonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuwendungen).
Datum18.12.1958
P.2050–2053

[p. 2050] Gemäss dem von den eidgenössischen Räten genehmigten Antrag des Bundesrates vom 10. Oktober 1958 zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Geschäftsführung und Rechnung der eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1957/58 werden den Kantonen als Anteil am Reinerträgnis der eidgenössischen Alkoholverwaltung Fr. 2.60 pro Kopf der Bevölkerung ausbezahlt.

Auf Grund der Volkszählung 1950 erhält der Kanton Zürich wie im Vorjahr einen Betrag von Fr. 2 020 205.20 ausgerichtet.

Nach Artikel 32bis der Bundesverfassung und Artikel 45 des eidgenössischen Alkoholgesetzes sind mindestens 10% des kantonalen Anteiles, also Fr. 202 020 zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Dieser Vorschrift kommt der Kanton Zürich regelmässig in der Weise nach, dass der Zehntel oder auch ein höherer Betrag zu Lasten des Kontos 2500.570 dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus gutgeschrieben wird, aus welchem alljährlich die verschiedenen Beiträge zur Auszahlung gelangen.

Im Jahre 1957 betrugen die gesamten Zuwendungen aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus Fr. 201 967.50, während die Einlage in den Fonds auf Fr. 203 000 festgesetzt wurde. Da in den nächsten Jahren der kantonale Anteil an den Reineinnahmen der eidgenössischen Alkoholverwaltung und damit auch der Zehntel wegen des ausserordentlich grossen Anfalles von Obst und Kartoffeln im laufenden Jahr spürbar kleiner ausfallen dürfte, erscheint es als gegeben, ausnahmsweise einen höheren Betrag als nur den aufgerundeten Zehntel in den Fonds einzulegen. Damit stehen in den kommenden Jahren die nötigen Mittel zur Verfügung, um allzu grosse Rückgänge in den Zehntelsbeträgen soweit als nötig auszugleichen und diejenigen Werke, die auf Zuwendungen angewiesen sind, weiterhin angemessen berücksichtigen zu können. Die Direktionen der Fürsorge und der Finanzen beantragen daher, die Einlage für das Jahr 1958 auf Fr. 245 000 festzusetzen. Die zur Auszahlung vorgesehenen Beträge machen zusammen Fr. 200 285.95 aus und halten sich im Rahmen der letztjährigen Zuwendungen. Die Differenz zwischen der Einlage und der Auszahlung von Fr. 44 714.05 soll, zusammen mit den Fondszinsen von ca. 16 000, der Aeufnung des Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus dienen, welcher damit einen Bestand von rund Fr. 611 000 erreichen wird.

Zu den einzelnen Gesuchen, soweit diese Anlass zu besonderen Bemerkungen bieten, sind folgende Darlegungen anzubringen:

Ziffer 1: Der Beitrag an den Verband der Abstinentenvereine im Kanton Zürich wurde für das Jahr 1957 auf Fr. 19 000 festgesetzt, nachdem in den drei vorangehenden Jahren Beiträge von jeweils Fr. 20 000 zur Auszahlung gelangten. Der Vorstand dieser Organisation weist in seiner Eingabe auf die mannigfachen Aufgaben des Verbandes und der ihm angeschlossenen Vereine hin. Im Jahre 1957 haben die verschiedenen Abstinenzvereine über 14 000 Veranstaltungen durchgeführt. Besondere finanzielle Belastungen verursachte der Abstinententag an der Saffa. Der Verband hat sich mit einem Betrag von Fr. 2000 am Defizit dieser Veranstaltung zu beteiligen. Der Abstinentenverband ersucht, diesem Umstand bei der Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen und die diesjährige Zuwendung auf Fr. 20 000 zu erhöhen. Im Hinblick darauf, dass die Abstinenzvereine und ihre Dachorganisation die Arbeit der Trinkerfürsorgestellen und der Trinkerheilanstalten ergänzen und unterstützen, empfiehlt es sich, dem Gesuche zu entsprechen.

Ziffer 3: Die Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus befasst sich in der Hauptsache mit der Aufklärung der Schuljugend und der erwachsenen Bevölkerung über die Gefahren des Alkoholismus. Mit ihrem Auskunftdienst, durch Kurse und Vorträge, die Verbreitung von Schriften und Flugblättern, die Veröffentlichung von Artikeln in der Tagespresse, Ausstellungen und durch den Schulwandbilderdienst nimmt diese Institution eine namhafte Stellung im Kampf gegen den Alkoholismus ein. Seit dem Jahre 1954 erhält die Zentralstelle alljährlich einen Betrag von Fr. 3500. Es erscheint als angezeigt, ihr diese Unterstützung weiterhin zukommen zu lassen.

Ziffer 4: Der Verband schweizerischer Fürsorge für Alkoholgefährdete führte in der Zeit vom 13. bis 15. September 1958 in Freiburg einen Ausbildungskurs für seine Mitglieder durch. Derartige Tagungen, die alle zwei bis drei Jahre abgehalten werden, bieten auch den im Kanton Zürich tätigen Fürsorgern eine gute Gelegenheit zur Weiterbildung. Dem Gesuch um einen Beitrag an die Organisationskosten soll daher wie in früheren Jahren mit Fr. 200 entsprochen werden.

Ziffern 5 - 18: Bei den in den Ziffern 5 - 18 für Beitragsleistungen vorgesehenen Institutionen handelt es sich um Werke, die gemäss Rubrik II des Bundesratsbeschlusses betreffend die Berichterstattung der Kantone über die Verwen- [p. 2051] dung des Alkoholzehntels vom 18. Oktober 1949 berücksichtigt werden können. Alle Organisationen sind bisher schon unterstützt worden. Die Zuwendung im Einzelfall soll unverändert bleiben.

Ziffern 19 und 20: Mit Eingabe vom 20. Oktober 1958 ersuchte die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Gemeindestuben und Gemeindehäusern, den Gemeindestubenverein Wetzikon und die Gemeindestube Oberwinterthur mit Beiträgen zu berücksichtigen.

Der Gemeindestubenverein Wetzikon erhielt zuletzt im Jahre 1953 einen Beitrag von Fr. 3000 für Reparaturen und Verbesserungen zugesprochen. Heute möchte der Verein einen wohnlichen Freizeitraum für die Jugendlichen schaffen. Die Mittel reichen aber für die Innenausgestaltung nicht aus. Die Gemeindestube Wetzikon dient allen Schichten der Bevölkerung. Der Wirtschaftsbetrieb wird von zahlreichen weniger Bemittelten als billige Verpflegungsstätte in Anspruch genommen. Die übrigen Räume benützen Vereine, Jugendgruppen und Behörden für Sitzungen und Veranstaltungen. Der Wirtschaftsbetrieb wirft aber nicht soviel ab, dass der Verein für grössere Anschaffungen allein aufkommen kann. Es rechtfertigt sich, aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus für die Möbelierung des Freizeitraumes einen Beitrag von Fr. 3000 zu gewähren.

Die Gemeindestube Oberwinterthur wurde im Jahre 1956 durch die Genossenschaft für alkoholfreie Gemeindestuben und Gemeindehäuser übernommen. Sie ermöglicht es, dass eine grössere Zahl von Arbeitern, Arbeiterinnen und Lehrlingen mit bescheidenen Einkünften sich gegen geringes Entgelt verpflegen können. Aber auch als Freizeitstätte wird die Gemeindestube von Jugendlichen, Wehrmännern und Vereinen gerne besucht. Der Betrieb stand von Anfang an auf finanziell schwachen Füssen und wirft nicht so viel ab, um grössere Anschaffungen aus eigenen Mitteln tätigen zu können. Zurzeit sollte dringend eine Kaffeemaschine beschafft werden. Diese Anschaffung wird der Gemeindestube Oberwinterthur durch einen Beitrag von Fr. 550 erleichtert.

Ziffer 21: Die Schweizerische Vereinigung für neuzeitliche Obst- und Traubenverwertung in Wädenswil ersuchte mit Eingabe vom 28. Januar 1958 erstmals um einen Beitrag aus dem zürcherischen Alkoholzehntel. Sie hat weitgehend die Aufgaben des Nationalen Verbandes gegen den Schnaps übernommen, der auf Ende 1956 aufgelöst wurde. Es handelt sich um eine Institution, die sich besonders der Förderung der brennlosen Obst- und Traubenverwertung in der häuslichen und bäuerlichen Selbstversorgung widmet. Sie sucht diesen Zweck vor allem durch die Herausgabe der Zeitschrift «Obst und Trauben», durch Vorträge und andere Werbemittel zu erfüllen. Ein Beitrag an die Vereinigung für neuzeitliche Obst- und Traubenverwertung in Wädenswil im Ausmass von Fr. 500 erscheint als angemessen.

Ziffer 23: In der Heilstätte Ellikon an der Thur wurden im Jahre 1957 insgesamt 27 Kantonsbürger während 5684 Tagen verpflegt. Auf Grund einer früheren Vereinbarung kann sie eine Rückerstattung für reduzierte Kostgelder von 50 Rappen pro Pflegetag erheben. Der hieraus resultierende Betrag von Fr. 2842 wurde der Heilstätte bereits vorschussweise ausbezahlt. Als weitere Unterstützungen erhielt das Heim bisher einen ordentlichen Betriebskostenzuschuss von Fr. 9000 und einen ausserordentlichen Beitrag von Fr. 5000. Die Betriebsrechnung 1957 weist wiederum ein Defizit von Fr. 18 157 aus, während die Vermögensrechnung durch eine grössere Zuwendung des Kirchenrates aus der Bettagskollekte etwas verbessert werden konnte. Zur Sanierung der finanziellen Verhältnisse hat sich das Direktionskomitee mit Subventionsgesuchen an die Städte Zürich und Winterthur gewandt. Im weiteren hat die Heilstätte neuestens eine bessere Belegung auszuweisen, was sich auf die finanzielle Lage günstig auswirken dürfte. Für das laufende Jahr empfiehlt es sich, dem Gesuche des Direktionskomitees um Ausrichtung von Fr. 2842 als Kostgeldrückerstattung, Fr. 9000 als ordentlicher und Fr. 5000 als ausserordentlicher Betriebskostenbeitrag, zusammen also Fr. 16 842 zu entsprechen.

Ziffer 24: Seit dem Jahre 1952 wird der Schweizerischen Heilstätte für alkoholkranke Männer «Götschihof» Aeugsterthal ein fester Betriebskostenbeitrag von Fr. 2500 zugesprochen. Die ständig steigenden Aufwendungen konnten durch die Erhöhung des Kostgeldes nur teilweise ausgeglichen werden. Die Rechnung 1957 schliesst deshalb mit einem Passivenüberschuss von Fr. 9300 ab. Der Vorstand der Heilstätte ersucht in Anbetracht der angespannten Finanzlage um eine namhafte Erhöhung des Beitrages aus dem Alkoholzehntel. In seiner Begründung weist er darauf hin, dass rund die Hälfte aller Pfleglinge mit zusammen 6242 Pflegetagen aus dem Kanton Zürich stammen. Eine auf der Basis von 50 Rappen pro Pflegetag berechnete Zuwendung ergibt einen Beitrag von rund Fr. 3100.

Ziffer 25: Mit Eingabe vom 23. September 1958 ersucht der Vorstand der Genossenschaft Heilstätte Wysshölzli, Herzogenbuchsee, um eine Erhöhung des bisher gewährten Beitrages aus dem Alkoholzehntel. Die Heilstätte Wysshölzli dient der Unterbringung von alkoholgefährdeten und alkoholkranken Frauen und nimmt vor allem auch Patientinnen aus dem Kanton Zürich auf. Der bisherige Beitrag wurde jeweilen auf der Grundlage von 25 Rappen pro Pflegetag der aus dem Kanton Zürich zugewiesenen Frauen berechnet. In Anbetracht der ständig steigenden Verpflegungskosten erscheint eine Erhöhung der Zuwendung als gegeben. Die Berechnung des Beitrages soll, in Uebereinstimmung mit der für den «Götschihof» geltenden Regelung auf der Basis von 50 Rappen pro Pflegetag erfolgen. Im Jahre 1957 wurden im Wysshölzli 14 Frauen aus dem Kanton Zürich während 3062 Tagen gepflegt. Der Betriebsbeitrag beträgt daher rund Fr. 1500.

Ziffern 28 - 43: Die Fürsorgestellen für Alkoholgefährdete im Kanton Zürich erhielten bisher, mit Ausnahme der Fürsorgestelle Wädenswil, für die eine pauschale Vergütung festgesetzt ist, 25% der Ausgaben des Vorjahres und einen Grundbeitrag von je Fr. 100 zugesprochen. Die Gesamtaufwendungen der Fürsorgestellen sind gegenüber dem Vorjahr wiederum gestiegen. Die Arbeitsgemeinschaft zürcherischer Fürsorger für Alkoholgefährdete begründet die neuerliche Erhöhung mit Besoldungsanpassungen und Umzugskosten (Winterthur). Sie ersucht in ihrer Eingabe vom 30. September 1958 die Beiträge auf Grund der bisherigen Subventionsgrundlagen weiter auszurichten. Diesem Wunsche kann angesichts des gleichbleibenden Zehntels entsprochen werden.

Ziffern 45 und 46: Die Fürsorgedirektion beantragt auf Vorschlag des kantonalen Jugendamtes fünf Kinderheimen einen Beitrag von zusammen Fr. 1000 und 14 Kinderkrippen einen solchen von zusammen Fr. 2000 auszurichten.

Ziffer 50: Der Stadtmission Winterthur wurde im Jahre 1957 für die Einrichtung ihrer Herberge in Winterthur, Untertor 1, ein Beitrag von Fr. 3000 ausgerichtet. Mit Eingabe vom 19. November 1958 gelangte die Betriebskommission an die Fürsorgedirektion mit dem Gesuch um erneute Berücksichtigung bei der Verteilung des Alkoholzehntels. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei der Budgetierung für das Jahr 1958 verschiedene Umstände nicht berücksichtigt werden konnten. Die Anschaffung von weiteren Haushaltmaschinen und Wäsche im Betrage von Fr. 5400 belasten die laufende Rechnung des noch jungen Betriebes stark. Ausserdem bestehen Kostgeldrückstände von annähernd Fr. 10 000. Trotzdem darf die Leitung dieses Heimes die Aufnahme von Personen, die nur noch in einer solchen Herberge Aufnahme finden können, auch ohne Kostengarantie nicht ablehnen und muss solche Ausfälle in Kauf nehmen. Der Träger dieses Werkes ist aber nicht in der Lage, allein für diese unvorhergesehenen Ausgaben und Ausfälle aufzukommen. Es rechtfertigt sich daher, dieser Institution nochmals mit einen Betrag von Fr. 2000 beizustehen.

Ziffer 51: Im Jahre 1955 wurde dem Trinkerrettungswerk «Pilgerhütte» Zürich 10, erstmals ein Beitrag zur Ausgestaltung des Hauses Nordstrasse 331, Zürich 10, bewilligt. Die Leiterin dieses Werkes verwendet sich neuerdings um einen Beitrag an das Heim an der Limmattalstrasse 166, Zürich-Höngg. Da das Haus an der Nordstrasse zu wenig Raum für die Aufnahme von Trinkern bot, erhielt das Werk von der Stadt Zürich an der Limmattalstrasse ein weiteres Abbruchobjekt zur Verfügung gestellt, das mit primitiven Mitteln und eigenen Kräften in eine wohnliche Heimstätte umgewandelt wurde und anfangs Oktober 1958 mit acht Insassen besetzt war. Das Heim besitzt Herbergscharakter und bietet neben langjährigen Insassen auch solchen Männern Obdach, die sich nur kurzfristig dort aufhalten wollen, oft aber periodisch wiederkehren. Von solchen «Pilgern», die ohne festen Wohnsitz [p. 2052] herumvagieren, meistens in vorgerücktem Alter stehen und wegen ihrer Verwahrlosung nicht mehr voll arbeitsfähig sind oder zufolge geistiger Mängel schwer in den Arbeitsprozess eingereiht werden können, ist selten eine ordentliche Kostgeldzahlung zu erwarten. Trotz grossen Zuwendungen von privater Seite konnten die Pilgerhütte und ihre Gönner ein grösseres Defizit nicht verhindern. Eine Zuwendung von Fr. 3000 vermag eine wirksame Hilfe zu bringen.

Die nachstehenden Gesuche erfüllten die Voraussetzungen für eine Subventionierung aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus nicht:

Der Sozialistische Abstinentenbund der Schweiz hat sich bereits in den Jahren 1948, 1949 und 1950 und neuestens mit Eingabe vom 12. Juni 1958 um einen Beitrag beworben. Die früheren Ablehnungen erfolgten im Hinblick darauf dass es als Sache der einzelnen Abstinenzvereine zu gelten hat, die aus der Zuwendung von Fr. 20 000 an den kantonalen Dachverband unterstützt werden, ihrer schweizerischen Dachorganisation beizustehen. Diese Ueberlegungen treffen nach wie vor zu, so dass dem neuen Gesuch nicht entsprochen werden kann.

Das Gesuch des Invaliden- und Erholungsheims St. Antonius in Hurden bei Rapperswil um Zuteilung eines Beitrages vom 23. Mai 1958 konnte nicht näher abgeklärt werden, da die Begehren um ergänzende Auskünfte offenbar aus einem nachträglichen Verzicht auf Zuwendungen nicht beantwortet wurden.

Das Katharinenheim in Basel, ein Erziehungsheim für Mädchen, stellte mit Schreiben vom 1. Oktober 1958 das Gesuch um Gewährung eines Beitrages aus dem Alkoholzehntel. Von den 40 zur Verfügung stehenden Plätzen waren im Jahre 1957 nur sechs durch Mädchen aus dem Kanton Zürich besetzt. Es handelt sich aber in den wenigsten Fällen um Kinder aus alkoholgeschädigten Familien oder solche, die selbst der Trunksucht verfallen sind. Eine Zuwendung aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus fällt damit ausser Betracht, abgesehen davon, dass sich das Heim ausserhalb des Kantons befindet und für auswärtige Mädchen die höchsten Kostgeldansätze zur Anrechnung bringt.

Das kantonale Jugendamt und die Bezirksjugendkommissionen erhielten bisher einen jährlichen Beitrag von Fr. 6000 bewilligt. Nachdem aus früheren Zuwendungen in einer besonderen Kasse noch Fr. 20 000 zur Verfügung stehen, ist von einer weiteren Beitragsleistung abzusehen.

Auf Antrag der Direktion der Fürsorge

beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Anteil des Kantons Zürich am Reinerträgnis des Geschäftsjahres 1957/58 der eidgenössischen Alkoholverwaltung im Betrage von Fr. 2 020 205.20 werden Fr. 245 000 in den Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus eingelegt.

II. Die Direktion der Fürsorge wird ermächtigt, zu Lasten der Fondsrechnung 1958 folgende Beiträge auszurichten:

A. Förderung der Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen
1.Verband der Abstinentenvereine im Kanton ZürichFr.20 000.-
2.Arbeitsgemeinschaft zürcherischer Fürsorger für Alkoholgefährdete300.-
3.Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus, Lausanne3 500.-
4.Verband schweizerischer Fürsorger für Alkoholgefährdete, Schaffhausen; Fürsorgerkurs in Freiburg vom 13.-15. September 1958200.-
Fr.24 000.-
B. Aufklärung des Volkes über zweckmässige Ernährung und über die Gefahren des Alkoholismus, Unterstützung von Forschungen über Alkoholschädigungen, Förderung von Gemeindestuben, Volksbibliotheken, Leseräumen und ähnlichen volkserzieherischen Bestrebungen:
5.Pestalozzigesellschaft in Zürich (Oeffentliche Bibliotheken und Lesesäle)5 000.-
6.Stadtbibliothek Winterthur350.-

7.Schweizerisches JugendschriftenwerkFr.500.-
8.Verein für Verbreitung guter Schriften500.-
9.Ferienhilfe und Erholungsfürsorge für Frauen in Zürich2 000.-
10.Mütterspende 1939, Zürcher Kantonalkomitee2 000.-
11.Zentralstelle für Eheberatung Zürich500.-
12.Verein Mütterhilfe, Zürich 4 (Aufklärung)2 000.-
13.Ländliche Mütterberatungsstellen (kantonales Jugendamt) für Aufklärungsarbeit2 100.-
14.Mütterschule-Elternschule der Zürcher Frauenzentrale300.-
15.Zentralstelle für kirchliche Gemeindearbeit, Zürich (für Haushalt-Anleitungen und Nähstube)1 000.-
16.Kantonal Zürcher Vereinigung für Volkswohl400.-
17.Pro Juventute, Freizeitdienst700.-
18.Frauenarbeit Gartenhof, Zürich300.-
19.Gemeindestubenverein Wetzikon3 000.-
20.Genossenschaft für alkoholfreie Gemeindestuben und Gemeindehäuser für Gemeindestube Oberwinterthur550.-
C. Förderung der alkoholfreien Obst- und Traubenverwertung:
21.Schweizerische Vereinigung für neuzeitliche Obst- und Traubenverwertung, Wädenswil500.-
D. Unterstützung von alkoholgefährdeten Sträflingen und versorgten Personen nach ihrer Entlassung:
22.Beitrag an die Versorgung in Arbeitserziehungs- und Verwahrungsanstalten20 000.-
E. Naturalverpflegung armer Durchreisender in alkoholfreien Unterkunfts- und Verpflegungsstätten:keine Beiträge
F. Unterstützung von Trinkerfürsorgestellen und Trinkerheilanstalten. Unterbringung von Alkoholkranken in Heilstätten, Heimen sowie Heil- und Pflegeanstalten:
23.Heilstätte Ellikon an der Thur
5684 Tage à Fr. -.50Fr.2 842.-
(bereits ausbezahlt)
Betriebskostenbeitrag9 000.-
AusserordentlicherBetriebskostenbeitrag5 000.-Fr.16 842.-
24.Gesellschaft Schweizerische Heilstätte für alkoholkranke Männer «Götschihof» Aeugstertal3 100.-
25.Heilstätte Wysshölzli, Herzogenbuchsee1 500.-
26.Kantonsspital Zürich, medizinische Universitätsklinik, für medikamentöse Entziehungskuren gemäss Regierungsratsbeschluss vom 10. Juli 1958 (bereits ausbezahlt)3 000.-
27.Beiträge an die Pflege bedürftiger Einwohner des Kantons Zürich in Trinkerheilanstalten (bereits ausbezahlt)7 161.95
28.Zürcher Fürsorgestelle für Alkoholgefährdete36 891.-
29.Fürsorgestellen des Kantonalverbandes des Blauen Kreuzes Zürich und Winterthur15 330.-
30.Fürsorgestelle des Bezirksverbandes des Blauen Kreuzes3 077.-
31.Zürcher Caritas-Zentrale, Abteilung für Alkoholgefährdete762.-
32.Fürsorgestelle für Alkoholgefährdete des Bezirkes Affoltern in Aeugst a. A.563.-
33.Fürsorgestelle für Alkoholgefährdete in Rüti901.-

 [p. 2053]

34.Fürsorgestelle für Alkoholkranke, HorgenFr.1 038.-
35.Fürsorgestelle für Alkoholkranke, Thalwil2 864.-
36.Beratungs- und Fürsorgestelle Wädenswil3 000.-
37.Fürsorgestelle für Alkoholkranke des Bezirkes Meilen2 550.-
38.Beratungsstelle für Alkoholkranke, Wald347.-
39.Fürsorgestelle für Alkoholkranke, Wetzikon1157.-
40.Fürsorgestelle für Alkoholgefährdete, Uster2 377.-
41.Fürsorgestelle für Alkoholgefährdete, Winterthur11 910.-
42.Fürsorgestelle für Alkoholkranke im Zürcher Unterland, Bülach3 610.-
43.Fürsorgestelle für Alkoholkranke des Bezirkes Dielsdorf2 235.-
Fr.120 215.95
G. Versorgung, Pflege und Unterhalt wegen Alkoholismus in der Familie fürsorgebedürftiger Kinder, verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher:
44.Zürcher Pflegeanstalt für geistesschwache bildungsunfähige Kinder in UsterFr.5 000.-
45.Beiträge an Kinderheime gemäss besonderer bei den Akten liegender Aufstellung1 000.-
46.Beiträge an Kinderkrippen gemäss besonderer bei den Akten liegender Aufstellung2 000.-
47.Verein der Freundinnen junger Mädchen750.-
48.Katholischer Mädchenschutzverein Zürich200.-
Fr.8 950.-
H. Unterstützung von privaten Anstalten und Institutionen, welche alkoholgefährdete und alkoholgeschädigte Personen aufnehmen:
49.Arbeiterkolonie HerdernFr.420.-
50.Herberge der Stadtmission Winterthur2 000.-
51.Trinkerrettungswerk «Pilgerhütte», Zürich3 000.-
Fr.5 420.-
TotalFr.200 285.95

III. Die Beitragsgesuche des Sozialistischen Abstinentenbundes der Schweiz, des Invaliden- und Erholungsheimes St. Antonius in Hurden bei Rapperswil, des Katharinenheimes in Basel und des kantonalen Jugendamtes werden abgewiesen.

Die Fürsorgedirektion wird eingeladen, den Gesuchstellern von der Ablehnung des Begehrens mit einer kurzen Begründung Kenntnis zu geben.

IV. Die Direktion der Fürsorge wird beauftragt, dem eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des Alkoholzehntels aus dem Anteil des Kantons Zürich am Reinerträgnis der eidgenössischen Alkoholverwaltung im Berichtsjahr 1957/58 Bericht zu erstatten.

V. Mitteilung an die Direktion der Fürsorge, der Justiz, der Finanzen und des Erziehungswesens.