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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.99 RRB 1959/2131
TitelStrassen.
Datum28.05.1959
P.931–932

[p. 931] A. Während der Tauperiode anfangs Februar 1957 ist der Belag auf verschiedenen in früheren Jahren mit einfachen Mitteln staubfrei gemachten Strassenstrecken als Folge der von Jahr zu Jahr vermehrten Verkehrsbelastung vollständig auseinandergefallen. Der vorhandene Unterbau, welcher teilweise nur eine Stärke von 10 bis 20 cm aufweist und aus frostanfälligem Material besteht, war dieser Verkehrsbelastung nicht gewachsen. Die Fahrbahnen dieser Strassenstrecken befinden sich heute in einem überaus gefährlichen Zustand. Es ist damit zu rechnen, dass - wenn keine Vorkehren getroffen würden - diese Strassenstrecken in der nächsten Tauperiode für den Verkehr aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssten. Aus Gründen der Ver kehrssicherheit sind diese Frostschäden im Laufe des Sommers zu beheben.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Vorlagen:

1. Strasse I. Kl. Nr. 1 innerorts Welsikon, Gemeinde Dinhard.

Die Strasse I. Kl. Nr. 1, Gemeinde Dinhard, führt von Seuzach über Welsikon-Eschlikon nach Thalheim. In den letzten Jahren hat diese Strasse einen vermehrten Betrieb mit schweren Lastwagen infolge Materialablagerungen nördlich Welsikon zu verzeichnen. Die Innerortsstrecke wurde im Jahre 1946 ausgebaut und staubfrei gemacht. Damals schenkte man der Erneuerung des vorhandenen Kieskoffers zu wenig Beachtung. Der vorhandene Koffer muss hier auf eine Stärke von 40 cm entfernt und durch lehmfreien Wandkies ersetzt werden. Anschliessend ist der Belag wieder herzustellen. Die Kosten dieser Strassensanierung betragen Fr. 120 000.

2. Hauptverkehrsstrasse O, Fehraltorf - Rüti- Gutenswil.

In Rüti, Gemeinde Fehraltorf, weist die Hauptverkehrsstrasse O, Strasse I. Kl. Nr. 2, starke Frostblähungen auf. Die Kosten für die Erneuerung des lehmhaltigen Koffers sowie den anschliessenden Belagseinbau auf eine Strecke von rund 60 m betragen Fr. 12 000.

3. Strasse I. Kl. Nr. 4, Oberwil-Henggart-Pfungen.

Schon in der Tauperiode 1957 waren auf dem Teilstück

zwischen Station Henggart und alter Schaffhauserstrasse dieser einen schlechten Kieskoffer aufweisenden Strassenstrecke starke Frostschäden aufgetreten. Die Fahrbahnoberfläche wurde hier jedes Frühjahr wieder mit einer neuen Oberflächenteerung versehen. Von Jahr zu Jahr verschlechterte sich jedoch dieser Zustand. Nachdem nun die neue Schaffhauserstrasse im Bereiche von Henggart fertig ausgebaut ist, kann auch an die Sanierung dieser rund 200 m langen Teilstrecke geschritten werden. Zur Behebung der Frostschäden muss der vorhandene Kieskoffer durch lehmfreies Material ersetzt werden. Anschliessend wird wieder ein fugenloser Belag eingebaut. Die Kosten dieser Frostschadenbehebung betragen Fr. 55 000.

4. Hauptverkehrsstrasse V, Pfäffikon-Hittnau-Saland.

Diese Strasse weist an drei Stellen starke Frostschäden auf, welche vor der erneuten Verkehrsumleitung behoben werden sollten. Es handelt sich im einzelnen um die Strecken in Hasel, Lammet und Bühl im Gemeindebann Hittnau. Die Behebung dieser Frostschäden kostet Fr. 44 000.

5. Diessenhoferstrasse I. Kl. Nr. 3.

Die Diessenhoferstrasse I. Kl. Nr. 3, Gemeinde Kleinandelfingen, welche während der Bauarbeiten im Bereiche von Andelfingen vermehrt mit schweren Lastwagen befahren wurde, weist bei der Einmündung in die Schaffhauserstrasse, Hauptverkehrsstrasse J, Frostblähungen auf. Für die Behebung dieser Frostschäden, das Erneuern des Unterbaus und den Einbau eines neuen Belages werden Fr. 25 000 benötigt.

6. Strasse I. Kl. Nr. 2, Henggart-Aesch-Neftenbach.

In der Gemeinde Neftenbach weist die Strasse I. Kl. Nr. 2 an zwei Stellen, in Oschwang und im Birch, auf eine Länge von rund 400 m starke Frostschäden auf. Zur Behebung dieser verkehrsgefährlichen Stellen wird ein Kredit von Fr. 40 000 benötigt.

7. Hauptverkehrsstrasse Q in Auslikon.

In Auslikon, Gemeinde Pfäffikon, weist die Hauptverkehrsstrasse Q, Strasse I. Kl. Nr. 1, im Buchbühl und beim Rappenholz Frostschäden auf. Auch an diesen Stellen muss der vorhandene lehmhaltige Kieskoffer ausgewechselt werden; anschliessend soll wieder ein fugenloser Belag eingebaut werden. Die Kosten der Behebung dieser Frostschäden betragen Fr. 26 000.

8. Hauptverkehrsstrasse J, Oerlingen-Benken.

Anfangs Februar 1959 fiel der Belag auf der Hauptverkehrsstrasse J, Gemeinde Benken, im Steinäcker auf eine Länge von rund 200 m vollständig auseinander. Diese Strassenstrecke musste, da sie unbefahrbar war, für den Verkehr sofort gesperrt werden. Die Behebung dieses Frostschadens wurde, da es sich um eine dringende Arbeit im Interesse der Verkehrssicherheit handelte, gestützt auf die Offerte der in der Nähe mit andern Arbeiten beschäftigten Strassenbau- [p. 932] firma Oskar Brossi, Winterthur, an diese Firma vergeben. Die Kosten dieser Frostschadenbehebung betrugen Fr. 25 000. Durch die sofortige Inangriffnahme der Arbeiten war es möglich, diese stark befahrene Hauptverkehrsstrasse innert kürzester Zeit dem Verkehr wieder zu übergeben.

B. Unter Vorbehalt der Projektgenehmigung und Krediterteilung durch den Regierungsrat wurden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Innert der hiefür angesetzten Frist gingen pro Baulos 12 - 19 Angebote ein. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Beschäftigungslage und der Eignung für diese Arbeiten sind die Arbeiten wie folgt zu vergeben:

LosGemeindeStrasseStreckeUnternehmerRangAngebots-summe
1DinhardI. Kl. Nr. 1in WelsikonFlorin AG, Winterthur1.Fr. 94 785.70
2FehraltorfHVS Oin RütiA. Birchmeier, Uster1.Fr. 10 902.25
3HenggartI. Kl. Nr. 4Station bis alte HVS JA. Kiesel AG, Winterthur2.Fr. 48 476.50
4HittnauHVS VHasel, Lammet und BühlMuschg AG, Riedikon-Uster2.Fr. 33 024.-
5Kleinandel-fingenI. Kl. Nr. 3Diessenhofer-strasseOskar Brossi, Winterthur3.Fr. 23 194.-
6Neften-bachI. Kl. Nr. 2Oschwang und im BirchOskar Brossi, Winterthur3.Fr. 34 321.50
7PfäffikonHVS Qin AuslikonJakob Ott, Gotzenwil9.Fr. 24 671.-
8BenkenHVS JSteinäckerOskar Brossi, Winterthur-Fr. 24 369.50

C. Da es sich bei diesen Instandstellungsarbeiten im Gesamtbetrage von Fr. 347 000 um unvorhergesehene Schäden und nicht um normale Unterhaltsarbeiten handelt, sind die Kosten dem Voranschlagstitel 3015.755.3, Unvorhergesehene Ausgaben für den Strassenunterhalt, zu belasten. Der hiefür erforderliche Nachtragskredit auf diesem Titel ist in der Vorlage der Baudirektion für die Nachtragskredite I. Serie enthalten. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit dieser Bauvorhaben soll die Baudirektion ermächtigt werden, die Arbeiten sofort in Angriff zu nehmen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vorlagen der Baudirektion für die Instandstellung von Frostschäden an Strassen I. Kl. in den Gemeinden Dinhard, Fehraltorf, Henggart, Hittnau, Kleinandelfingen, Neftenbach, Pfäffikon und Benken werden genehmigt.

II. Für die Durchführung der in Dispositiv I genannten Arbeiten wird zu Lasten des Voranschlagtitels 3015.755.3 ein Kredit von Fr. 347 000 bewilligt.

III. Die Arbeiten für die Instandstellung der Frostschäden werden auf Grund des durchgeführten Wettbewerbes wie folgt vergeben:

Unternehmung:Angebotssumme:
1.Vorlage: Florin AG, WinterthurFr.94 785.70
2.Vorlage: A. Birchmeier, Uster10 902.25
3.Vorlage: A. Kiesel, Tiefbau AG,
Winterthur48 476.50
4.Vorlage: Muschg AG, Riedikon-Uster33 024.-
5.Vorlage: Oskar Brossi, Winterthur23 194.-
6.Vorlage: Oskar Brossi, Winterthur34 321.50
7.Vorlage: Jakob Ott, Gotzenwil24 671.-
8.Vorlage: Oskar Brossi, Winterthur24 369.50

Die Baudirektion wird zum Abschluss der Bauverträge ermächtigt.

IV. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Arbeiten nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Kredite sofort in Angriff zu nehmen und Arbeiten und Materiallieferungen bis zum Betrage von Fr. 10 000 für den Einzelfall in eigener Kompetenz zu vergeben.

V. Mitteilung an die Direktionen der Finanzen, der Volkswirtschaft und der öffentlichen Bauten.